Schlechte Nachricht für Söder: Gericht kippt Hardliner-Linie für München

In drei Münchner Parks darf jetzt wieder gekifft werden. Nachdem im November 2025 bereits das Urteil gegen das Kiff-Verbot gefallen war, ist das Konsumverbot nun auch offiziell aufgehoben. Ein herber Rückschlag für die strenge Drogenpolitik der bayerischen Staatsregierung.
AZ/dpa |
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Kiffen verboten? Darüber hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden. (Symbolfoto)
Kiffen verboten? Darüber hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden. (Symbolfoto) © Peter Kneffel/dpa

Im Englischen Garten, Hofgarten und Finanzgarten darf wieder gekifft werden. Das Ende letzten Jahres vom Bayerischen Verwaltungsgericht gefällte Urteil gegen das Konsumverbot ist jetzt rechtskräftig.

Laut Medienberichten hat die zuständige Schlösserverwaltung damit das 2024 erlassene Verbot für den Konsum von Cannabis für all ihre Parks in Bayern aufgehoben. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig, weil der Freistaat keine Rechtsmittel dagegen einlegte.

Auch vor der Staatskanzlei von Markus Söder darf Cannabis konsumiert werden 

Im November 2025 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof  das Cannabiskonsumverbot im Englischen Garten in München gekippt. Das generelle Konsumverbot in dem Park sowie im angrenzenden Hofgarten und Finanzgarten sei unwirksam, urteilten die VGH-Richter und gaben der Klage von zwei Männern statt, die in der Parkanlage Cannabis konsumieren wollen – einer zum Genuss, der zweite aus gesundheitlichen Gründen. 

Nach einer Eil-Entscheidung im Sommer war das Verbot im Nordteil des Englischen Gartens bereits aufgehoben worden. Der VGH hatte keine Revision zugelassen, dagegen konnte der Freistaat Bayern aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Die Kläger Emanuel Burghard (31), sein Mitstreiter Rene Korcak (27) und ihr Anwalt David Werdermann hatten Grund zur Freude. Der VGH habe das Cannabiskonsumverbot "komplett gekippt", sagt Werdermann damals im AZ-Gespräch. Das sei auch ein Erfolg für die Grundrechte von Konsumenten und Patienten. "Es ist widersprüchlich, Tabakrauchen zu erlauben, aber Cannabis im Freien zu verbieten. Das Gericht hat diesen Doppelstandard nun zu Recht beendet", erklärt Werdermann.

René Korcak (l-r), Anwalt David Werdermann und Emanuel Burghard in einem Saal des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. (Archivbild)
René Korcak (l-r), Anwalt David Werdermann und Emanuel Burghard in einem Saal des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. (Archivbild) © Malin Wunderlich/dpa

Schon in der Verhandlung hatte der VGH darauf hingewiesen, dass die bayerische Schlösserverwaltung ein solches Verbot grundsätzlich erlassen dürfe. Nötig sei dafür aber "eine Gefahr oder erhebliche Belästigung für Andere". Die Richter bezweifelten damals, dass die Begründung des Freistaats ausreiche, um ein Verbot aller Arten des Cannabiskonsums im gesamten Englischen Garten zu rechtfertigen. Eine detaillierte Begründung des Urteils will das Gericht in den kommenden Wochen schriftlich nachreichen.

Rückschlag für Bayerns Drogenpolitik

Die Entscheidung und der jetzt verbundene Wegfall des Verbots ist ein herber Rückschlag für die restriktive Drogenpolitik der bayerischen Staatsregierung, die die Teil-Legalisierung von Cannabis auf Bundesebene nicht verhindern konnte und darum angekündigt hatte, es Kiffern im Freistaat besonders schwer zu machen. 

Über die am Finanzministerium angesiedelte Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung, die für staatliche Parks wie den Englischen Garten zuständig ist, und deren Nutzungsverordnung wurde der Cannabiskonsum im Englischen Garten sowie im angrenzenden Hof- und Finanzgarten untersagt. 

Seit Mai 2024 gilt diese entsprechende Änderung der Parkanlagenverordnungen, in der es heißt, es sei untersagt, "Cannabisprodukte zu rauchen, zu erhitzen oder zu dampfen einschließlich einer Nutzung von zu diesem Zweck verwendeten E-Zigaretten, Vaporisatoren oder vergleichbaren Produkten". Es gilt auch für den Hofgarten in Bayreuth. 

Kläger nennt Gründe für Unmut

"Die Alt-68er haben hier schon gekifft", sagte Emanuel Burghard, der einer der beiden Kläger ist, noch vor der Verhandlung. Er kann nicht nachzollziehen, warum auf einem mehr als zwei Millionen Quadratmeter großen Areal das Kiffen generell verboten sein soll – auch in Bereichen weit entfernt von Spielplätzen. Der Englische Garten gilt als eine der größten innerstädtischen Parkanlagen weltweit, er ist größer als der Central Park in New York und der Hyde Park in London. 

Emanuel Burghard klagte gegen das Verbot.
Emanuel Burghard klagte gegen das Verbot. © Lucas Caspari

Nach Angaben der bayerischen Schlösser-, Gärten- und Seenverwaltung wurden seit Einführung des entsprechenden Verbots innerhalb von anderthalb Jahren gerade einmal fünf Verstöße dagegen offiziell registriert, die meisten davon im an den Englischen Garten angrenzenden Hofgarten. 

Die Schlösserverwaltung hatte vor Gericht mit dem Gesundheits- und Jugendschutz argumentiert und befürchtete Geruchsbelästigung durch Rauchschwaden von Joints.

Das Gericht folgte nun aber der Argumentation der Klägerseite, wonach die Staatsregierung über die ihr unterstellte Verwaltung versuche, "die Bundesregelung so weit wie möglich auszuhebeln". Der Anwalt der Kläger sprach in der Verhandlung von einer "drogenpolitischen Maßnahme im Gewande einer Nichtraucherschutz-Richtlinie".

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  • Der wahre tscharlie vor einer Stunde / Bewertung:

    Oh, oh, oh, wirklich schlechte Nachricht.
    Aber ich vermute mal, in der CSU wird es heißen, "Jetzt erst recht". Die werden im Bund jetzt alles daran setzen, dass dieses "verfl......Cannabisgesetz" rückabgewickelt wird.
    Koste es was es wolle.

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  • Huldreich vor einer Stunde / Bewertung:

    Ebayern einig Bierland! 🤮👎🏿👺👹dabei ist der Alohol
    der größte Feind, wie man ja weiß, nicht der Joint, Aber einige wollen es einfach nicht in den Schädel!
    Und den am Alkohol verdienenden sowieso nicht!👎🏿👎🏿👎🏿

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  • Ch_Muc vor einer Stunde / Bewertung:

    Der Finanzgarten wird heute Dichtergarten genannt

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