Schläger zurück in die Heimat?

Prozess gegen Schweizer Schüler: Weil zwei Zeugen nicht aussagen, könnte das Gericht bald in der Alpenrepublik tagen. Heute haben Eltern, Lehrer und Klassenkameraden das Wort
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Der Prozess gegen die drei Schweizer Schläger geht zu Ende
az Der Prozess gegen die drei Schweizer Schläger geht zu Ende

MÜNCHEN - Prozess gegen Schweizer Schüler: Weil zwei Zeugen nicht aussagen, könnte das Gericht bald in der Alpenrepublik tagen. Heute haben Eltern, Lehrer und Klassenkameraden das Wort

Sie haben nicht vergessen können. Auch rund neun Monate nach der Tat kehren die blutigen Bilder immer wieder in ihre Köpfe zurück. Am 30. Juni 2009 hatten die Schweizer Berufschüler Mike B., Benji D. und Ivan Z. wahllos fünf Menschen rund um das Sendlinger Tor halb Tod geprügelt. Sie waren auf Klassenfahrt in München – Mitschüler wurden zu Zeugen des „Amoklaufs ohne Waffen.“ Einige leiden noch bis heute unter dem Horror jenes Abends im Juni – und blieben deswegen dem Prozess fern

Seit Anfang des Monats wird den Schlägern in München der Prozess gemacht. Heute wird der Prozess fortgesetzt. Die Anklage lautet: Versuchter Mord. Doch die Schüler schweigen hartnäckig. Während der bisherigen drei Prozesstage ließ nur der als Haupttäter geltende Mike B. kurz hinter seine Fassade blicken. Er erzählte, er sei ein „eher freundlicher“ Typ. Heute sollen zwei Lehrer, zwei Mitschüler und die Eltern der Angeklagten aussagen. Ob sie das auch tatsächlich tun, ist noch offen.

In dem Indizienprozess der Jugendkammer ist der Vorsitzende Richter Reinhold Baier bislang allein auf Zeugenaussagen angewiesen. Am 11. März sollten bereits zwei ehemalige Mitschüler von Mike, Benji und Ivan aussagen. Doch beide blieben der Verhandlung fern. Seit der Tat leiden sie an einer „psychischen Belastung mit Angstzuständen“, ließen sie mitteilen. Nach München reisten sie daher erst gar nicht an.

Beide der als Zeugen vorgeladenen Schüler waren nach der Tat vorläufig festgenommen worden. Bei allen fünf Angriffen ihrer Klassenkameraden waren sie dabei und saßen zunächst auch in U-Haft. Erst als die drei damals 16 Jahre alten Schläger als die eigentlichen Täter identifiziert werden konnten, kamen die beiden anderen wieder frei.

Dabei könnte das Gericht auf die Aussagen der schwänzenden Schüler bestehen. „Dann würden ein Richter, die Angeklagten und deren Verteidiger in die Schweiz fahren“, erklärt Gerichtssprecherin Margarete Nötzel. Es wäre das erste Mal nach der Tat, dass die Schläger in ihr Heimatland zurückkehren würden. Weniger aufwändig wäre indes eine Videokonferenz, die Technik sei vorhanden. Nötzel erklärte: „Die Richter müssen befinden, ob sie die Zeugen überhaupt noch benötigen.“

Ob der Prozess wirklich einen Ausflug in die Schweiz nötig macht, hängt auch vom heutigen Prozesstag ab. Was haben die Lehrer gesehen? Und was die Mitschüler? Und wie reagieren die Eltern, die seit Prozessbeginn die Verhandlung beobachten?

Am 7. April sollen die Plädoyers gehalten werden. Als Höchststrafe droht den Schlägern zehn Jahre Haft.

rke

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