Sachbearbeiterin der Stadt veruntreut über 400000 Euro

München Der Bank waren die vielen Überweisungen am Ende nicht ganz geheuer. Vorsichtshalber verständigte man wegen des Verdachts auf Geldwäsche die Landeshauptstadt, die munter vierstellige Beträge auf ein dubioses Privatkonto überwies. Die Stadt alarmierte wiederum die Polizei und die fand schnell heraus, dass hier zwar keine Geldwäsche, dafür aber Untreue im Spiel war.
Karla T. (52, Name geändert), eine Mitarbeiterin des Münchner Sozialreferats hatte hohe Geldsummen veruntreut, um ihre Spielleidenschaft zu finanzieren.
Mit einem Spielautomaten im Urlaub habe alles angefangen, berichtete Karla T. vor Gericht. Dann war sie nicht mehr zu halten. Im Casino von Bad Wiessee, aber auch online frönte sie ihrer neuen Leidenschaft. „Es hat einfach Spaß gemacht“, gestand die Sachbearbeiterin am Montag zum Prozessauftakt vor dem Landgericht. Ob ihre Spiellust strafmildernden Suchtcharakter hatte, muss ein Psychiater beantworten.
Die Angeklagte hat der Staatsanwaltschaft zufolge seit Herbst 2010 immer wieder drei- bis vierstellige Beträge von der Stadtkasse auf ihr eigenes Konto überwiesen. Zwischen 18 000 und 20 000 Euro habe sie auf diese Weise im Monat verdient – insgesamt 438 207,36 Euro.
Ein kleinerer Teil floss auf das Konto ihrer mitangeklagten Lebensgefährtin. Als Empfänger des Geldes wurden laut Anklage bereits verstorbene Sozialhilfeberechtigte genannt. Oder sie nutzte die Identität von realen Empfangsberechtigten, gab aber ihr eigenes Konto an. In einem Fall erfand die findige Betrügerin einen Sozialhilfeempfänger komplett neu.
Wie viel sie verloren habe, wisse sie nicht: „Ich habe keinen Überblick, das war völlig außer Kontrolle“, sagte die 52-Jährige. Ihre Freundin sei manchmal mit in der Spielbank gewesen, „aber wir haben getrennt gespielt“.
Die 43-jährige Mitangeklagte will über die finanziellen Verhältnisse ihrer Freundin nicht genau informiert gewesen sein. Sie seien häufig im Casino gewesen, aber dass es sich „um eine Sucht handelte, hat sie vor mir verbergen können“, sagte sie.
Das Urteil lautete am Ende: Drei Jahre und vier Monate Haft für die Hauptangeklagte Karla T. und zehn Monate Bewährung für die Mitangeklagte Freundin.