"Böser Anschein": Richter-Äußerung sorgt für Neustart in Münchner Mordprozess

Ein Streit um Tabak endet im Alten Botanischen Garten tödlich. Warum das Verfahren jetzt neu aufgerollt wird – und was die umstrittene Äußerung eines Richters damit zu tun hat.
von  AZ/dpa
Ein Mord im Alten Botanischen Garten in München beschäftigt das Münchner Landgericht. (Archivbild)
Ein Mord im Alten Botanischen Garten in München beschäftigt das Münchner Landgericht. (Archivbild) © Peter Kneffel/dpa

Eine tödliche Auseinandersetzung im Alten Botanischen Garten in München wird nun vor dem Landgericht München I behandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, einen 57-jährigen Mann mit einem gezielten Fußtritt gegen den Kopf ermordet zu haben. Ein früherer Prozess war im Dezember wegen Befangenheit des damaligen Richters geplatzt. Im neuen Verfahren (13.30 Uhr) sind bislang acht Verhandlungstage angesetzt.

Nach Ansicht der Anklagebehörde hatte das spätere Opfer den Angeklagten und drei seiner Begleiter um Tabak gebeten. Dabei soll es zum Streit gekommen sein, das Opfer soll die anderen Männer gefilmt haben. Daraufhin soll der aus Polen stammende Angeklagte unvermittelt und mit voller Wucht dem 57-Jährigen einen Tritt ins Gesicht verpasst haben, der so stark war, dass das Opfer starb. 

"Böser Anschein" lässt Prozess platzen

Bereits im November hatte der Prozess gegen den Angeklagten begonnen. Wegen Befangenheit des Vorsitzenden Richters platzte das Verfahren jedoch. Eine Äußerung des Vorsitzenden konnte "den bösen Anschein einer herkunftsbezogenen Voreingenommenheit begründen", begründete das Landgericht München I. 

Konkret ging es dabei um eine Äußerung während der schleppenden Vernehmung eines aus Somalia stammenden Zeugen. Der Richter hatte erklärt: "Wie dumm kann man sein? Ich kann die Aussage von Trump langsam echt nachvollziehen." US-Präsident Donald Trump hatte Menschen aus Somalia zuvor als "Müll" beschimpft.

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