Rentner soll Enkelin der Freundin vergewaltigt haben

Er soll sich ins Bett seiner Enkelin geschlichen haben - unmöglich sagt der Angeklagte, er leide an Potenzproblemen. Der Angeklagte glaubt an einen Racheakt.
John Schneider |
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Der Angeklagte im Rollstuhl wehrt sich: Das sei ein Racheeakt seiner Enkelin.
Petra Schramek Der Angeklagte im Rollstuhl wehrt sich: Das sei ein Racheeakt seiner Enkelin.

Er soll sich ins Bett seiner Enkelin geschlichen haben - unmöglich sagt der Angeklagte, er leide an Potenzproblemen. Der Angeklagte glaubt an einen Racheakt.

MÜNCHEN - Die Jacke über den Kopf geworfen, kam Hans K. (76, Name geändert) in Begleitung seiner Lebensgefährtin und seines Anwalts Karl-Heinz Seidl (links im Bild) in den Gerichtssaal. Der Rollstuhlfahrer fühlt sich zu Unrecht beschuldigt. Ihm wird vorgeworfen, die damals neunjährige Enkelin seiner Freundin vergewaltigt zu haben.

Ein Racheakt, sagt der Rentner. Das Mädchen habe ihn nicht gemocht. Man habe sich gestritten, er habe mit Schlägen gedroht, sie habe ihn deswegen angezeigt. Das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer ging erst acht Jahre nach der Tat zur Polizei, was gegen eine spontane Racheaktion spricht.

Die Ankläger glauben vielmehr, dass sich Hans K. irgendwann zwischen 2003 und 2004 in der Wohnung seiner Lebensgefährtin ins Bett des Mädchens legte und sie dann vergewaltigt habe. Ganz unmöglich, sagt Hans K.: Er leide nach einer Gefäßoperation seit über 16 Jahren an Potenzproblemen. Seine Lebensgefährtin glaubt seiner Version. Sie wird nächste Woche als Zeugin aussagen.

 

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