Rektorin suspendiert ­- sie soll drei Kinder misshandelt haben

Das Verwaltungsgericht München hat am Mittwoch die Suspendierung der Rektorin einer Volksschule in Rosenheim bestätigt. Die 53-jährige Pädagogin steht im Verdacht, drei Jungen geohrfeigt und heftig an den Haaren gerissen zu haben.
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Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".
dpa Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".

MÜNCHEN - Das Verwaltungsgericht München hat am Mittwoch die Suspendierung der Rektorin einer Volksschule in Rosenheim bestätigt. Die 53-jährige Pädagogin steht im Verdacht, drei Jungen geohrfeigt und heftig an den Haaren gerissen zu haben.

Sie hatte wegen Körperverletzung im Amt per Strafbefehl eine zehnmonatige Bewährungsstrafe bekommen. Die Verhandlung über ihren Einspruch ist noch nicht abgeschlossen. Das Amtsgericht Rosenheim will die Glaubwürdigkeit der Schüler begutachten lassen.

Die Lehrerin war seit 2006 stellvertretende Schulleiterin und seit Mai 2008 Rektorin. Ihre Übergriffe werden auf „nicht näher bekannte Zeitpunkte“ zwischen dem 1. März und dem 3. August 2008 sowie auf den 28. Januar 2009 datiert. Das Disziplinarverfahren ruht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens, jedoch hat die Schulbehörde die Rektorin unter Streichung von 50 Prozent ihrer Bezüge vom Dienst suspendiert.

Im Disziplinarprozess werde die Entlassung der Beamtin beantragt, kündigte die Vertreterin der Landesanwaltschaft an. Die Rektorin sei bis dahin vorübergehend auch nicht an anderer Stelle zu verwenden: „Eine Lehrerin, die Körperverletzung im Amt begeht beziehungsweise im Verdacht dieses Delikts steht, ist nirgendwo einsetzbar“. Die Disziplinarkammer hielt die Suspendierung „jedenfalls jetzt“ gleichfalls für gerechtfertigt.

dpa

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