Reiter gegen Krause: Was Sie jetzt über die Stichwahl in München wissen müssen

Als erster Grüner hat Dominik Krause bei der OB-Wahl eine Stichwahl erzwungen. Die wichtigsten Informationen rund um das direkte Duell der beiden Kandidaten am 22. März.
von  AZ
In München kommt es zu einer Stichwahl zwischen dem amtierenden Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD, rechts) und dem Grünen-Kandidaten Dominik Krause.
In München kommt es zu einer Stichwahl zwischen dem amtierenden Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD, rechts) und dem Grünen-Kandidaten Dominik Krause. © Fotomontage: imago images/Sven Simon

Bayern hat gewählt, doch in rund 250 Gemeinden im Freistaat wird der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin weiterhin gesucht. In München kommt es zur Stichwahl zwischen dem amtierenden OB Dieter Reiter (SPD) und dem Grünen-Kandidaten Dominik Krause. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Warum eine Stichwahl?

Auch bei der Kommunalwahl 2026 muss eine zusätzliche Abstimmung entscheiden, wenn keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht hat – also mindestens 50 Prozent plus eine Stimme auf sich vereinigt hat. Stichwahlen gibt es in Deutschland nur bei Bürgermeister- und Landratswahlen.

Die Stichwahl geht üblicherweise zwei Wochen nach dem ersten Wahlgang über die Bühne. Bei dieser Kommunalwahl ist das Datum der finalen Entscheidung in Sachen alter oder neuer Oberbürgermeister der 22. März. In der Stichwahl treten nur die beiden Erstplatzierten des ersten Wahlgangs an, das Münchner Duell heißt Dieter Reiter (SPD) gegen Dominik Krause (Grüne).

Was benötige ich für die Stimmabgabe bei der Stichwahl?

Wenn Sie bei der Stichwahl in München – oder auch in Ihrer Gemeinde oder in Ihrem Landkreis – Ihr Votum abgeben wollen, brauchen Sie dazu die Ihnen vor dem ersten Wahlgang zugestellte Wahlbenachrichtigung. Sollte die in den Müll gewandert sein oder einfach nicht mehr auftauchen, macht das gar nichts.

Wenn Sie im Wählerverzeichnis stehen – und das tun Sie, wenn Sie bereits beim ersten Aufschlag wahlberechtigt waren –, bringen Sie zur Abstimmung im Wahllokal dann zur Sicherheit einfach noch Ihren Personalausweis mit.

Wie läuft die Stichwahl ab?

Auf jeden Fall ist alles deutlich übersichtlicher als bei der Abstimmung am 8. März, schließlich stehen bei der Stichwahl nur noch zwei Namen auf dem Stimmzettel. Machen Sie beim Kandidaten Ihrer Wahl das Kreuzchen. Gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat.

Sollten Reiter und Krause die gleiche Anzahl an Stimmen erhalten, muss das Los entscheiden. Mehr dazu lesen Sie auf der Website der Bayerischen Staatskanzlei. Es ist nicht erlaubt, einen weiteren Kandidaten hinzuzufügen. Das macht Ihren Stimmzettel ungültig.

Wie funktioniert die Briefwahl bei der Stichwahl?

Wer beim ersten Wahlgang noch persönlich ins Wahllokal gegangen ist, um seine Stimme abzugeben, aber am 22. März eben per Brief abstimmen will oder muss, muss für die Stichwahl die entsprechenden Briefwahl-Unterlagen beantragen. Verwenden Sie dazu das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung bzw. den darauf abgebildeten QR-Code. Den Antrag können Sie auch per Telefax oder per E-Mail stellen, aber nicht telefonisch.

Die Stadt München bietet den Service ab dem 10. März auch auf ihrer Website an. Angeben müssen Sie in jedem Fall Ihren Vor- und Familiennamen, Ihr Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift sowie ggf. eine abweichende Anschrift. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt (per Telefon: 089/233 96 233 oder per E-Mail an briefwahl.kvr@muenchen.de). Bereits vor dem ersten Wahlgang hatten Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen gleich für eine mögliche Stichwahl zu beantragen. Sollten Sie dies getan haben, bekommen Sie die Unterlagen automatisch zugesandt.

Wer kurzfristig erkrankt, kann die Briefwahl noch bis zum Wahltag (22. März, 15 Uhr) beantragen, ansonsten müssen die Unterlagen bis zum 20. März (15 Uhr) angefordert werden. Aber Achtung: Die Post kann Ihnen die Unterlagen in beiden Fällen nicht rechtzeitig zukommen lassen, der Wahlbrief mit Ihren Stimmzetteln muss am Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt oder bei der Stadt vorliegen. Tipp: Lassen Sie den Wahlbrief im Zweifel besser abholen und abgeben.

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