Reinhold Messner kämpft um seinen Münchner Parkplatz

Seit 1981 hat Reinhold Messner in München eine Zweitwohnung - inklusive Stellplatz. Doch dieser Platz ging ihm vor drei Jahren verloren, weil er einen juristischen Fehler machte. Ob und wie Messner vielleicht doch wieder an seinen Parkplatz kommt.
von  Abendzeitung
Parkt gerne in der Klenzestraße: Reinhold Messner kämpft vor Gericht um seinen Stellplatz.
Parkt gerne in der Klenzestraße: Reinhold Messner kämpft vor Gericht um seinen Stellplatz. © John Schneider

MÜNCHEN - Seit 1981 hat Reinhold Messner in München eine Zweitwohnung - inklusive Stellplatz. Doch dieser Platz ging ihm vor drei Jahren verloren, weil er einen juristischen Fehler machte. Ob und wie Messner vielleicht doch wieder an seinen Parkplatz kommt.

Wer verzichtet freiwillig auf einen Parkplatz in München? Niemand. Nicht einmal Grenzgänger, Autor und Bergbauer Reinhold Messner (64). Messner hatte sich 1981 in der Klenzestraße eine Eigentumswohnung mit Tiefgaragenplatz gekauft. Um diesen Stellplatz muss der Mann, der alle 14 Achttausender bestiegen hat, nun vor dem Landgericht kämpfen.

Der Grund: Beim Grundbucheintrag war geschlampt worden. Offenbar vergaß der Notar die Akte: Aus der Auflassungvormerkung wurde nie eine eingetragene Übereignung des Platzes an Messner. Die Immobilienverwaltung forderte Messner vor drei Jahren nun auf, einer Löschungsbewilligung für die alte Vormerkung zuzustimmen.

„Ich dachte, es geht dabei nur um einen zweiten Stellplatz, den ich damals eventuell für das Auto meiner Frau noch kaufen wollte“, sagt Messner. Dass er damit auch seinen Platz aufgab, kam ihm nicht in den Sinn. „Weder die Verwaltung noch der Notar haben mich darauf angesprochen. Als ich eines Tages meinen Wagen abstellen wollte, stand das Auto des neuen Eigentümers auf meinem Platz.“

"Wichtiger als die Wohnung"

Messner: „Ich brauche den Parkplatz, wenn ich von München aus zu meinen Expeditionen starte. Er ist fast wichtiger als die Wohnung. Darauf würde niemand verzichten.“ Das leuchtete Richterin Tanja Lachenmayr-Nikolaou ein. Messner habe zumindest Anspruch auf Schadenersatz.

Auch die Hausverwaltung gab sich kooperativ. Als per Grundbuch-Auszug nachgewiesen wurde, dass es wohl noch einen freien Platz in der Tiefgarage gibt, sagte Anwalt Bela Kass zu, dass Messner diesen Platz bekommt: „Mein Mandant will sich nicht weiter mit Herrn Messner streiten.“ Scheitert diese Wiedergutmachung, will die Richterin am 23. April ihr Urteil sprechen.

John Schneider

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.