Regenschirmerfinder prellt Investoren um Hunderttausende

Ein aufblasbarer Regenschirm war seine Erfindung: Nun ist der  52-Jährige angeklagt, Investoren um Hunderttausende betrogen zu haben.
John Schneider |
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Betrugs-Anklage: Erfinder Peter S. und seine Frau.
jot Betrugs-Anklage: Erfinder Peter S. und seine Frau.

München - Die Idee war überzeugend. Ein Regenschirm ohne Gestänge, der sich dank einer chemischen Reaktion auch noch selber aufbläst. Peter S. (52, Name geändert) fand immer wieder Geldgeber, die sich überzeugen ließen und in seine Erfindung investieren wollten. Doch das Projekt hob nie richtig ab, Peter S. manövrierte sich immer tiefer in den Schuldensumpf, akquirierte aber fleißig weiter Investorengelder. Zurück blieben geprellte Investoren und ein Schaden der laut Anklage in die Hunderttausende geht. Peter S. muss sich wegen Betruges in 13 Fällen vor dem Landgericht verantworten.

Der Erfinder hat am Dienstag vor dem Landgericht den Betrug an Investoren gestanden. Er sei von seinem Projekt „sehr überzeugt“, erklärte sein Anwalt Thomas Pfister. Um es zu verwirklichen, habe er seine Schuldner immer wieder „vertröstet und auch Fehlinformationen weitergegeben“.

Der 52-Jährige hatte im Februar 2006 die Erteilung eines Patents im Februar 2006 beantragt. Noch vor Veröffentlichung des Eintrags auf seinen Namen beim Deutschen Patent- und Markenamt erwirkte 2007 eine Anwaltskanzlei gegen den Angeklagten einen Pfändungsbeschluss wegen ausstehender Honorare, 2010 ließ einer der Kapitalgeber bei dem Erfinder pfänden.

Gegen Peter S. lagen bereits 2008 mehr als zehn Gerichtsvollzieheraufträge vor, deren Zahl stieg bis 2012 auf 21. Ferner gab es 17 Anträge auf Abgaben der eidesstattlichen Versicherung, verbunden mit mehreren Haftanordnungen. An dem Regenschirm-Projekt hielt er und hält er trotz seiner desaströsen Finanzlage fest.

Auch seine Frau hat sich strafbar gemacht. Sie hatte eine Unternehmergesellschaft beim Amtsgericht angemeldet und dabei angegeben, dass sie nicht wegen Insolvenzstraftaten verurteilt worden sei. War sie aber doch. Wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung hatte sie im November 2009 eine Geldstrafe von 2700 Euro kassiert. „Sie wollte ihrem Mann helfen“, erklärte ihr Anwalt Hartmut Giershausen.

Das will sie immer noch, erklärten die Anwälte gestern. So soll der bereits begonnene Prozess der Wiedergutmachung fortgesetzt und Schuldner so weit möglich ausgezahlt werden. Das Paar will damit die von der Staatsanwaltschaft ursprünglich angestrebte Haftstrafe von drei bis vier Jahren für Peter S. vermeiden.

Einer der betrogenen Investoren ist laut Anklage Willi Weber, Ex-Manager von Michael Schumacher. Weber sei anfangs von seiner Idee begeistert gewesen, erinnert sich Peter S. Dann habe sich aber herausgestellt, dass noch gewaltige weitere Investitionen notwendig wären, um eine Produktion des Regenschirms möglich zu machen. Da sei der Manager wieder abgesprungen. Weber sei aber noch im Besitz eines Patents. Der Prozess gegen die Eheleute wird am Freitag fortgesetzt.

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