Rechtsstreit über Nutzung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen

Am Donnerstag entscheidet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof darüber, ob auf dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen künfitg Geschäftsflüge starten dürfen. Umliegende Gemeinden hatten dagegen geklagt.
München - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheidet am Donnerstag im Rechtsstreit um die Nutzung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen. Die benachbarten Gemeinden Weßling und Gilching sowie neun Anwohner hatten gegen den Freistaat Bayern wegen der im Juni 2008 erteilten Starterlaubnis für Geschäftsflüge geklagt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht München die Genehmigung grundsätzlich bestätigt, die Zahl der Flugbewegungen und den Dauerschallpegel aber beschränkt.