Rechnungs-Schock: So drücken Sie die Kosten

Das Beste wäre, gar nicht in den Briefkasten zu schauen. Fast täglich trudeln dort jetzt die Rechnungen von Versicherungen und Hausverwaltungen ein. Die AZ verrät, wie Sie sich gegen zusätzliche Kosten wehren können.
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Heizen kann teuer werden.
dpa Heizen kann teuer werden.

MÜNCHEN - Das Beste wäre, gar nicht in den Briefkasten zu schauen. Fast täglich trudeln dort jetzt die Rechnungen von Versicherungen und Hausverwaltungen ein. Die AZ verrät, wie Sie sich gegen zusätzliche Kosten wehren können.

Nebenkostenabrechnung

Aufgrund der gestiegenen Heizkosten müssen viele Münchner heuer mit Nachzahlungen von bis zu 30 Prozent rechnen. Allerdings gibt’s genug Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Schickt der Vermieter die Rechnung nicht zwölf Monate vor Ende der Abrechnungsperiode, müssen Sie nichts nachzahlen. Oft setzt der Vermieter zudem einzelne Posten im Vergleich zum ortsüblichen Mietspiegel zu hoch an. Auch dann kann man sich wehren. Überprüfen Sie zudem, ob der Vermieter die Wohnfläche nach Eigentumsanteil abgerechnet hat und Kosten für die Verwaltung – etwa für Hausverwaltung oder Bankgebühren – mit abrechnet. Das ist nicht zulässig. Auch Kosten für leerstehende Wohnungen dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.

Autoversicherung

Wenn die Assekuranz die Versicherungsprämie, aber nicht die Leistung erhöht, hat der Versicherte ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Ankündigung einer Beitragserhöhung beim Versicherer eingehen. Wirksam wird sie zu dem Zeitpunkt, ab dem die höhere Prämie zu bezahlen wäre. Was viele Verbraucher nicht wissen: Auch wenn die Beiträge gleich bleiben, können Sie durch geschickte Tarifwechsel innerhalb einer Assekuranz kräftig Geld sparen. So bietet die Allianz derzeit drei unterschiedliche Tarife an. Wer seine Versicherung beispielsweise auf einen Online-Variante umstellt, kann bis zu 40 Prozent oder 400 Euro sparen.

Hausrat, Rechtsschutz, Haftpflichtversicherung

Auch diese Versicherungen können gekündigt werden, wenn sich die Beiträge verändert haben. Allerdings lassen sich die Kosten auch dadurch reduzieren, dass man auf bestimmte Leistungen (die man ohnehin nicht benötigt) verzichtet. „Alle Versicherungen sollten deshalb von Zeit zu Zeit der aktuellen Lebenslage angepasst werden“, rät Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale.

Stromrechnung

Wer mit den Kosten nicht einverstanden ist, kann ebenfalls den Tarif oder gleich den Anbieter wechseln (einen Preisvergleich gibt’s unter verivox.de). Wer aufs Ganze gehen will, kann auch in einem Prozess den Stromanbieter dazu zwingen, seine Kalkulation offenzulegen und zu begründen, wie sich die Preiserhöhung zusammensetzt. Verliert der Kunde den Prozess, bleibt er aber auf allen Anwalts- und Gerichtskosten sitzen.

Daniel Aschoff

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