Raser lässt in München Auto stehen und flieht zu Fuß vor der Polizei

Der 21-Jährige aus München überfährt eine rote Ampel in  Allach-Untermenzing. Er hat keinen Führerschein, dafür Drogen im Auto.
Ralph Hub
Ralph Hub
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
5  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der 21-Jährige aus München überfährt eine rote Ampel und versucht anschließend der Polizei zu entkommen. (Symbolbild)
Der 21-Jährige aus München überfährt eine rote Ampel und versucht anschließend der Polizei zu entkommen. (Symbolbild) © IMAGO/Fotostand / K. Schmitt

Der 21-Jährige aus München hatte es am Sonntagabend in Allach-Untermenzing sehr eilig. Mit einem VW Golf überfuhr er im Bereich der Eversbuschstraße eine rote Ampel. Eine Polizeistreife nahm die Verfolgung auf.

Der Münchner gab Vollgas und versuchte, mit geschätzt rund 100 km/h seine Verfolger abzuschütteln. Dabei, so ein Polizeisprecher, überfuhr er eine weitere rote Ampel an der Kreuzung Franz-Nissl-Straße und Vesaliusstraße. Inzwischen waren mehrere Streifen hinter dem Golf her. In der Kirschstraße stoppte der 21-Jährige plötzlich, er sprang aus dem Wagen und ließ ihn einfach am Straßenrand stehen. Zu Fuß rannte er vor der Polizei davon. Beamte konnten den 21-Jährigen im Garten von Anwohnern einholen und festnehmen.

Polizisten finden Drogen im Auto

Bei der Überprüfung der Personalie stellten die Polizisten fest, dass der Münchner keinen Führerschein hat. „Der VW könnte zudem gestohlen sein“, sagte ein Polizeisprecher. In dem Golf fanden die Polizisten Marihuana und Tütchen mit einem weißlichen Pulver, vermutlich handelt es sich um Kokain, so der Polizeisprecher.

Der Raser wirkte zudem, als stünde er unter Drogen, daher wurde noch in der Nacht eine Blutprobe bei ihm genommen. Der 21-Jährige ist polizeibekannt wegen Drogendelikten, Körperverletzung und Fahrens ohne Führerschein.
Jetzt droht dem Mann ein weiteres Ermittlungsverfahren. Er wurde unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens angezeigt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
  • Chris_1860 vor 6 Stunden / Bewertung:

    Für eine Inhaftierung müssen Haftgründe gemäß § 112 StPO vorliegen, Stammtisch-Geschwurbel reicht hierfür nicht aus.

    Er wurde übrigens dem Haftrichter vorgeführt.

    PS: Der Fahrer ist ein einschlägig bekannter Deutsch-Türke.

    Antworten lädt ... Kommentar melden
  • 1Muenchner vor 5 Stunden / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Chris_1860

    Dazu würden mir spontan Wiederholungsgefahr (einschlägig bekannt) oder die Straferwartung einfallen. Wir kennen aber den Sachverhalt nicht. Es ist sicher geprüft worden.

    Antworten lädt ... Kommentar melden
  • Chris_1860 vor 4 Stunden / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von 1Muenchner

    Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen

    1. festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,

    2. bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder

    3. das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde
    a) Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder
    b) auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder
    c) andere zu solchem Verhalten veranlassen,
    und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).

    Antworten lädt ... Kommentar melden
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.