Radler nach Sturz von der Schulter abwärts gelähmt

Eine so genannte Schlauchbrücke wird dem Rentner zum Verhängnis. Er klagt auf Schadenersatz – und scheitert.
von  John Schneider
Präsentierten einen Holzklotz als Illustration des Hindernisses: Anwalt Dirk Raeder und Magdalena Huber.
Präsentierten einen Holzklotz als Illustration des Hindernisses: Anwalt Dirk Raeder und Magdalena Huber. © John Schneider

MÜNCHEN - Hermann Huber (76) ist von der Schulter abwärts gelähmt. Es ist die Folge eines Fahrradsturzes vor vier Jahren. Der erfahrene Radler war am Hachinger Bach in Unterbiberg über eine so genannte Schlauchbrücke einer Schul-Baustelle gefahren und dabei über den Lenker nach vorne gefallen.

Der Rentner brach sich einen Halswirbel. Und verklagte die Gemeinde Unterbiberg auf Schadenersatz von knapp 400000 Euro. In erster Instanz ist Huber mit seiner Klage gescheitert – weil er mit dem Radl auf einem Gehweg gefahren war.

Huber geht mit seinem Anwalt Dirk Raeder in Berufung. Und so erzählt Hubers Ehefrau Magdalena nun vor Gericht von jenem Unglückstag, dem 23. September 2007. „Mein Mann kam mittags vom Neuperlacher Friedhof, dort hatte er die Blumen auf den Gräbern meiner Eltern versorgt.” Auf dem Rückweg nach Ottobrunn sei ihr Mann dann mit dem Rad auf das Hindernis aufgefahren. Mit einiger Geschwindigkeit, so wird vermutet – weil er fünf Meter weiter gefunden wurde.

Doch Magdalena Huber weiß von ihrem Mann, dass er nach dem Sturz noch auf den Knien weiter gekrochen sei: „Er dachte, er könnte gleich wieder aufstehen.” Anwalt Raeder hat für die Verhandlung sogar einen Holzklotz schnitzen lassen.

Der soll veranschaulichen, wie groß das Hindernis war. Raeder argumentiert, dass der Gehweg zwar kein offizieller Radweg sei, aber durchaus den Eindruck vermittelte, dass er auch für Radler gedacht sei. Bis heute seien auf dem Gehweg auch Radfahrer unterwegs. Deswegen hätte die Gemeinde damals für mehr Sicherheit sorgen müssen, man hätte vor der Gefahrenstelle warnen müssen.

Außerdem sei die Baustelle sehr nachlässig gesichert gewesen, so der Vorwurf des Anwalts in Richtung Baufirma. Doch der Senat des Oberlandesgerichts lässt sich nicht erweichen und schließt sich dem Urteil des Landgerichts an. Die Brücke sei zwar ein Hindernis gewesen – aber wer als Radler unberechtigt den Gehweg nutze, müsse besonders aufpassen.

Die Schlauchbrücke sei gut zu sehen gewesen. „Das war ein tragischer Unfall, aber wir sehen keine Möglichkeit der Haftung”, erklärt die Vorsitzende Richterin Maria Vavra. Das Urteil soll am 16. Februar folgen. Magdalena Huber hofft jetzt eher auf ein medizinisches als auf ein juristisches Wunder: „Mein Mann wünscht sich nur, dass er wieder die Hände bewegen kann.” John Schneider

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