Radler erklagt sich 15000 Euro Schmerzensgeld
MÜNCHEN - Nur ein dynamobetriebenes Licht ist ein richtiges Fahrrad-Licht: Das stellte das Münchner Landgericht in seinem Urteil über einen Radler-Unfall an der Wittelsbacher Brücke fest. Der Fall:
15000 Euro hat ein Radler erstritten, der vor vier Jahren in der Dunkelheit an der Wittelsbacher Brücke mit einem entgegenkommenden Radelr kollidierte. Der Mann zog sich unter anderem einen Wirbelbruch zu und klagte.
Das Gericht stellte aber auch fest, dass beide Radler ungenügend ausgestattet waren. Für ein Fahrrad reiche weder eine Stirnlampe am Helm des Fahrers noch eine elektrische Lampe am Lenker als Beleuchtung aus.
Vor dem Richter sahen beide Radler die Schuld jeweils beim anderen: Der Kläger meinte, das Rad des Beklagten sei unzureichend beleuchtet gewesen, da das Aufstecklicht nur noch schwach geleuchtet habe. Der Beklagte argumentierte, das Rad des anderen sei nicht mit dem ordnungsgemäßen Licht ausgestattet gewesen. Das Gericht stellte nun klar: Ein Fahrrad ist nur mit einem dynamobetriebenen Licht ausreichend beleuchtet. Zusätzliche elektrische Lichter sind zwar erlaubt, genügen aber allein nicht.
Beide Parteien einigten sich schließlich darauf, beide zur Hälfte für den Unfall verantwortlich zu sein. Außerdem bekommt der inzwischen 37 Jahre alte Kläger Schmerzensgeld in Höhe von 15 000 Euro.
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