Rabiate Polizistin zerrt Frau vom Rad

Eine Frau fährt bei Rot mit dem Radl und wird von einer Zivil-Polizistin verfolgt. Eine verhältnismäßige Aktion? Oder doch völlig überzogen?
von  Jasmin Menrad
Angelika R. wird in Zukunft brav an der roten Ampel warten. Über das unverhältnismäßige Vorgehen der Polizistin ärgert sie sich jedoch maßlos.
Angelika R. wird in Zukunft brav an der roten Ampel warten. Über das unverhältnismäßige Vorgehen der Polizistin ärgert sie sich jedoch maßlos. © Daniel von Loeper

Sie fährt bei Rot und wird von einer Zivil-Polizistin verfolgt. Eine verhältnismäßige Aktion? Oder doch völlig überzogen?

SCHWABING - Wilde Verfolgungsjagden kennt Angelika R. (Name geändert) nur aus Hollywood. Zumal sie im Winter arg gestürzt ist und seitdem sehr vorsichtig radelt. Was sie aber zuletzt erlebt hat, macht sie immer noch ein wenig sprachlos.

Die Fußgängerampel an der Elisabethstraße, Ecke Isabellastraße schaltet gerade auf Rot um. Angelika R., in einer leitenden Position im öffentlichen Dienst, ist auf dem Heimweg. Und radelt – verkehrswidrig – noch schnell über die rote Ampel. Was man natürlich nicht tun sollte.

Plötzlich schreit eine junge Frau: „Halt, stehen bleiben!“, und rennt hinter Angelika R. und einem weiteren Radler her. Frau R. fühlt sich nicht angesprochen. Kurz darauf radelt dieselbe junge Frau plötzlich neben Angelika R. – und schreit sie an: „Stehenbleiben!“ Angelika R. ist verärgert, sagt, sie solle sie in Frieden lassen und radelt weiter Richtung Bauerstraße.

Da beginnt die sportliche junge Verfolgerin, die radelnde Angelika R. im laufenden Straßenverkehr am linken Arm zu zerren und zu rütteln. „Polizei, Sie bleiben jetzt stehen!“, ruft sie aufgeregt. Angelika R.: „Ich habe befürchtet, dass mich die Frau zu Fall bringt.“ Dass es sich bei ihr um eine Polizisten handelt, kann sie kaum glauben.

„Sie hat in Kauf genommen, dass ich, sie selbst oder unbeteiligte Personen verletzt werden“, sagt Frau R. Und fragt die Polizistin nach der Verhältnismäßigkeit ihrer Aktion. Als Antwort kam sinngemäß: Ein Kollege sei freigesprochen worden, der einem Radfahrer den Arm gebrochen habe, als er den anhalten wollte.


Die Polizistin kann sich nicht ausweisen, doch ihr Kollege, der an der Ampel geblieben ist, kann einen Polizeiausweis vorweisen. Auch er verteidigt die Verfolgungsjagd, erklärt Angelika R.: „Wenn sich seine Kollegin bei dieser Aktion verletzt hätte, wäre ich schuld gewesen, da ich geflüchtet bin.“ Immer wieder fragt sie nach der Verhältnismäßigkeit. Eine Antwort darauf erhält sie nicht. Die Polizisten hätten ihr Vorgehen verteidigt, sagt sie.

Auf Nachfrage der AZ erklärt die Polizei, Angelika R. hätte „trotz wiederholter Aufforderung und auch Wahrnehmung der polizeilichen Anhaltung diese missachtet.“ Der Einsatz der zivilen Fahrradstreife sei aus Sicht der Polizei umsichtig und besonnen gewesen. Zudem erklärt die Polizei: „Die beiden Polizeibeamten versuchten, die Radfahrer mit Hinweis auf eine polizeiliche Verkehrskontrolle unter Vorhalt der Dienstausweise anzuhalten.“ Angelika R. soll sogar gesagt haben: „Wegen so einer Lappalie halte ich nicht an.“

Ihren Strafzettel in Höhe von 93,50 Euro wird Angelika R. bezahlen. Doch gegen die Polizisten will sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen: „Die Frau muss gebremst werden.“

 

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