Pumuckl-Autorin im Clinch mit BR: Noch keine Einigung in Sicht

München - Mit ihren rötlich schimmernden Haaren wirkt sie wie eine nahe Verwandte des Pumuckl. Tatsächlich hat die freie Schriftstellerin fünf Drehbücher für den kleinen Kobold geschrieben. Und da - nämlich bei der angemessenen Honorierung ihrer Drehbücher für die Serie "Pumuckls Abenteuer" - hört der Spaß auf. Monika B. (57) hat den Bayerischen Rundfunk verklagt.
Sie fordert Schadenersatz, da der BR aus ihrer Sicht zu Unrecht im April 2019 zweimal die Folge "Pumuckls neues Heim" aus dem Jahr 1999 ausgestrahlt habe und damit ihr Nutzungsrecht als Drehbuch-Autorin verletzt hätte.
In der ersten Instanz scheiterte die Schriftstellerin mit ihrer Forderung. Das Landgericht wies die Klage - bis auf einen Betrag über etwa 3.000 Euro - ab, da es zu dem Ergebnis kam, dass dem BR ein entsprechendes vertragliches Nutzungsrecht zustünde.
Monika B. ist da ganz anderer Meinung und ging deshalb in Berufung beim Oberlandesgericht. Sie meint, dass ihr über die 3.000 Euro hinaus weitere knapp 33.000 Euro Schadenersatz zustehen. Das ist dann auch gleich der Streitwert der Klage.
Prozess ist für beide Seiten riskant
Monika B. argumentiert, dass durch einen zweiten Drehbuchvertrag im Jahre 2000 das Recht des BR zur Ausstrahlung der Pumuckl-Folgen am 31. Dezember 2012 geendet habe.
Und Monika B. trifft mit ihrer Forderung nicht auf taube Ohren. Der Senat des Oberlandesgerichts sieht zumindest, dass die Sache "sehr schwierig" ist. Möglicherweise hat sich der BR doch einer Rechtsverletzung schuldig gemacht, möglicherweise muss ein Gutachter zur Klärung beauftragt werden - an jeder Ecke des Prozessverlaufes lauern neue vertragsrechtliche Unwägbarkeiten. Für beide Seiten riskant.
Geht man den langen Weg des Prozesses könnten am Ende alle als (finanzielle) Verlierer dastehen, mahnen die Richter. Deswegen schlagen sie "dringend" vor, sich zu vergleichen.
Tatsächlich signalisieren Monika B. und der Bayerische Rundfunk gestern im Gerichtssaal Vergleichsbereitschaft an. Sieben Wochen haben sie nun dafür Zeit. Kommt der Vergleich nicht zustande, wird das Gericht seine Entscheidung am 26. November bekanntmachen.
Nach der Verhandlung lässt die Pumuckl-Autorin ihre (Schutz-)Maske fallen und lächelt befreit. Noch ist nichts gewonnen, aber dank der Einschätzung des Gerichts ist die Hoffnung auf einen Nachschlag vom BR wieder etwas konkreter geworden.