Prozessbeginn: An der Asche des ermordeten Mannes selbst befriedigt?

Laut Anklage tötet die 49-jährige Angeklagte ihren Mann mit Morphium und Insulin. Sie stiehlt danach seine Asche, um sich daran zu befriedigen.
B. Schultejans/J. Schneider |
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Die Angeklagte wird in den Gerichtssaal geführt.
Die Angeklagte wird in den Gerichtssaal geführt. © Peter Kneffel/dpa

München - Wäre es ein Film, würde man wohl von völlig unrealistischen Übertreibungen sprechen. Doch laut Anklage hat es sich im wahren Leben genau so abgespielt: Paulina P. (49, Name geändert) wird nicht nur der Mord an ihrem 60-jährigen Ehemann vorgeworfen. Sie soll nach seinem Tod auch noch seine Totenruhe gestört haben.

Mit der Asche des Mannes selbst befriedigt

Laut Anklage hat sie die Urne ihres Mannes aus dem Tegernseer Grab geholt. Die Asche habe sie mit nach Hause genommen und dort in ein Glasgefäß mit seinem Namen und in einen Kissenbezug umgefüllt. Laut Anklage - und jetzt wird's bizarr - habe sie sich mindestens einmal mit diesem Kissen selber befriedigt.

Zum Prozessauftakt kündigt die 49-Jährige eine Aussage an: "Am liebsten würde ich alles von A bis Z sagen." Dazu kommt es aber zunächst nicht, weil ihr Verteidiger sich darüber beklagt, neue Akten noch nicht habe einsehen können. Die Aussage seiner Mandantin könne darum frühestens am zweiten Verhandlungstag stattfinden.

Aus Akten, die der Vorsitzende Richter verliest, geht allerdings hervor, wie die Angeklagte die Sachlage womöglich darstellen wird: Ihr Mann habe sich selbst umgebracht.

Mord? War ihr Ehemann "ihr zu nichts mehr nütze"?

Die Staatsanwaltschaft wirft der deutschen Krankenschwester dagegen vor, ihren Mann in der gemeinsamen Wohnung in Tegernsee mit Insulin und Morphium getötet zu haben. In der Nacht auf den 8. August 2018 habe sie den Mann mit Schlafmitteln ruhig gestellt und dann immer wieder Insulin gespritzt, um eine tödliche Unterzuckerung zu erreichen. Als das nicht zu funktionieren schien, verabreichte sie ihm morgens zusätzlich noch Morphium.

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Das mutmaßliche Motiv formuliert die Anklagebehörde so: "Die Angeschuldigte hatte entschieden, dass ihr Ehemann, von dem sie lange Jahre in erheblichem Ausmaß finanziell profitiert hatte, ihr nun zu nichts mehr nütze sei." Sie hatte ein Großteil seines Vermögens bereits auf sich selbst transferiert.

Als Nebenkläger sind die drei Kinder des Toten zugelassen. Das Urteil könnte nach 14 Prozesstagen im November fallen.

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3 Kommentare
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  • Witwe Bolte am 21.09.2020 20:46 Uhr / Bewertung:

    In der Zeitung mit den 4 Buchstaben heisst die mutmassliche Täterin "Ekatarina" und das Opfer war ein Augenarzt.

  • Ludwig III am 21.09.2020 20:14 Uhr / Bewertung:

    Falls die Geschichte so stimmt, wie hier vermutet, dann hat man es mit allen 7 klassischen Charakterschwächen zu tun, wie man sie aus dem Buche kennt:

    Faulheit, Missgunst, Selbstsucht, Rachsucht, Genusssucht, Habgier und Eitelkeit.

    Die Büchereien sind voll mit einschlägigen, schlechten Krimis, als Anleitung.

  • köterhalsband am 21.09.2020 19:31 Uhr / Bewertung:

    Mein lieber Schwan, das klingt tatsächlich extrem bizarr. Hoffentlich kümmert sich so eine "Krankenschwester" nicht um Intensivpatienten.

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