Prozess: Versteckspiel um einen verbotenen Kampfhund

München - Aus Rosi mach Wowi und schon hat man ein Hundehalteverbot ausgehebelt? Das hofften wohl ein Münchner Hundehalter und seine Tochter. Doch die Sache flog auf, als die selben Polizisten, die den Kampfhund im Mai 2017 sicherstellten, das Tier im Dezember auf dem Firmengelände des Halters wiedersahen.
Der Kampfhund wechselte den Besitzer - oder doch nicht?
Der Hund hatte inzwischen aber nicht nur den Namen, sondern auch den Besitzer gewechselt. Rosi war vom Münchner Tierheim nach Österreich weitergegeben worden. Der heute 16 Monate alte Hund wurde dort wieder verkauft. Doch der Käufer und neue Hundehalter, ein Dachauer, ist niemand anderes als der Lebensgefährte der Tochter des Münchner Halters. Die Polizei informierte die Dachauer Stadtverwaltung, die wie ihre Münchner Kollegen prompt ein Halteverbot aussprach. Wowi landete am 18. Dezember erneut im Tierheim.
Der Dachauer Halter erhob Klage am Verwaltungsgericht. Er will seinen Hund zurück. Doch die Verwaltung ist davon überzeugt, dass Rosi/Wowi ein verbotener Kampfhund der Kategorie 1 ist. So wie es der erste Experte festgestellt hat. Die Hündin ist laut seiner Stellungnahme zwar "devot und unterwürfig", aber weise die Merkmale eines American Staffordshire Terriers und eines Pitbulls auf. Zwei Rasssen, die laut Bayerischer Kampfhundverordnung nur in Ausnahmefällen gehalten werden dürfen.Doch diese Stellungnahme ist umstritten. Eine andere Gutachterin kam zu dem Schluss, dass Wowi kein verbotener Kampfhund ist.
Kampfhund-Prozess: Man einigt sich auf einen Vergleich
Die VG-Kammer unter dem Vorsitz von Hans Haider erarbeitet gestern mühsam einen Vergleich: Der Hund darf nur mit Maulkorb und an der Leine nach draußen. Ein drittes Gutachten soll zudem Klarheit bringen, ob der Dachauer Wowi behalten darf.
Anwalt Christian Bärnreuther ist mit dem Ergebnis zufrieden: "Morgen kann mein Mandant Wowi aus dem Tierheim abholen."