Prozess um Simone Ballack: Die Bau(m)-Klage

Simone Ballack, die Ex des "Capitano" wollte am Starnberger See anbauen. Doch es kam zum Streit mit der Baufirma. Jetzt soll sie 80.000 Euro zahlen.
München – Die Bäume und das Baumhaus ihrer beiden Buben auf dem Grundstück am Starnberger See sollten bei einem geplanten Anbau unbedingt erhalten bleiben. Das habe sie in Vorgesprächen immer betont, erklärte Simone Ballack am Rande des Zivilprozesses, den eine Baufirma gegen die 37-Jährige angestrengt hat. „Wenn man die Bäume jetzt sieht, versteht man auch, warum“, sagt die Ex-Frau von Michael Ballack.
Bei einem Termin an der Baustelle habe der Bauunternehmer plötzlich darauf bestanden, dass die Bäume dem Kran weichen müssen. Es kam zum Streit. Wutentbrannt soll der Mann dann in sein Auto gestiegen sein. Zuvor habe er sinngemäß noch gesagt, dass er so nicht bauen könne und wolle. So schildert Simone Ballack den Streit vom 25. September 2014. Vier Zeugen könnten das bestätigen. Ob aber mit dem Abgang des Seniors der Anbau-Vertrag mit Simone Ballack mündlich aufgelöst wurde, ist einer der Streitpunkte in dem Verfahren.
Standpauke für die Anwälte der Streitparteien
Die Bau-Firma kam durch den entgangenen Auftrag in große Schwierigkeiten, erklärte Anwalt Karlgeorg Stork vor Gericht. Ein Notkredit rettete das Familien-Unternehmen. Stork bestreitet, dass der Vertrag wirksam aufgelöst wurde. Schon weil nicht der Senior, sondern sein Sohn als Geschäftsführer den Vertrag unterzeichnet habe.
Die ursprüngliche Forderung gegen Ballack belief sich auf 89 000 Euro. Inzwischen ist man bei 80 000 Euro angekommen.
Bei der Verhandlung am Mittwoch gab es erst einmal ein Donnerwetter. Richter Rupert Heindl – seit dem Hoeneß-Prozess selber ein durchaus prominenter Jurist – wusch beiden Anwälten gründlich die Köpfe. Bei genauer Aktendurchsicht war die Zivilkammer auf viele Widersprüche und noch mehr Lücken gestoßen. „100 Seiten Akten und keine der wesentlichen Fragen beantwortet“, schimpfte der Vorsitzende Richter.
Ein Beispiel: Die Kläger hatten moniert, dass der Unterbeton des Anbaus zum Termin noch nicht fertig war. Die Beklagten bestritten das. Eine völlig unnötige Erwiderung. Denn der Unterbeton gehörte laut Vertrag zum Leistungsumfang der Baufirma.
Die Jungs sind aus dem Baumhaus-Alter raus
Trotz dieser Unzulänglichkeiten und der Aussicht auf ein langwieriges und teures Verfahren mochte keine der Parteien den Vergleichsvorschlag der Kammer (30 000 Euro) annehmen.
Der Prozess wird also fortgesetzt, das Baumhaus aber ist inzwischen verschwunden. Es steht jetzt bei Nachbarkindern. Simone Ballacks Buben sind aus dem Baumhausalter raus. „Ich habe meine beiden Jungs gefragt, und die haben gesagt, es wäre okay.“