Prozess um Mordversuch: 28-Jähriger sticht auf Vater und Mutter ein
Das gibt es nicht allzu oft: Weil der schüchterne und wegen des Prozesses sehr aufgeregte Angeklagte vor Publikum nichts sagen will, schließt die Richterin die Öffentlichkeit für die Dauer seiner Vernehmung aus, um ihm die Aussage zu erleichtern.
Möglich macht das §171a des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Der besagt sinngemäß, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann, wenn eine Unterbringung in der Psychiatrie im Raum steht. "Und die steht im Raum“, stellt die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl klar.
Angeklagter ist in der Psychiatrie
Tatsächlich ist Boris M. (28, Name geändert) bereits einstweilig in Haar untergebracht. Die Staatsanwaltschaft will, dass das so bleibt. Der junge Mann hat laut Anklage am 2. Februar versucht, seine Eltern in der Truderinger Wohnung der Familie zu ermorden.
Bereits am Vortag soll sich der psychische Zustand des 28-Jährigen verschlechtert haben. Seinen Eltern habe er gesagt: "Wenn etwas passiert, folgt mir nicht.“ Dann sei er in den Wald gegangen, um allein zu sein. Am nächsten Tag wurde es nicht besser. Im Gegenteil. Laut Anklage habe sich Boris M. sehr angespannt gefühlt. Er hatte den Eindruck, dass die Gefühle in seinem Bauch "Knoten bilden“ würden.
Als ihn seine Mutter (52) dann nach einem Termin beim Jobcenter fragte, drehte er sich zu seiner Mutter um, sagte "Ja, habe ich“ und stieß mit einem Outdoor-Messer 14 Mal in Oberkörper und Hals der völlig ahnungslosen Frau.
Vater will helfen und wird zum Opfer
Der Vater (53) kam hinzu und wollte seiner Frau helfen. Auch er wurde dann mit dem Messer attackiert. 15 Mal habe sein Sohn auf ihn eingestochen, so die Ankläger. Der Täter sei dabei aufgrund seiner schizophrenen Störung nur noch eingeschränkt schuldfähig gewesen.
Beide Elternteile überlebten. Boris M. wurde nach kurzer Flucht festgenommen.
Der Prozess wird fortgesetzt.
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