Prozess um Dreifachmord: Anwälte lehnen Strafkammer ab

Starnberger Bluttat: Zwei Verteidiger halten das Gericht für befangen.
John Schneider
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Beim Prozessauftakt: Einer der beiden Angeklagten mit Anwalt Alexander Stevens.
Beim Prozessauftakt: Einer der beiden Angeklagten mit Anwalt Alexander Stevens. © dpa

München - Seit August wird über den Starnberger Dreifachmord, bei dem ein 21-Jähriger und seine Eltern getötet wurden im großen Gerichtssaal der JVA Stadelheim verhandelt - und noch ist kein Ende in Sicht. Auf der Anklagebank sitzen zwei junge Männer (21, 20). Der ältere soll laut Staatsanwaltschaft die Tat begangen haben, während ihm der jüngere als Chauffeur Hilfe geleistet haben soll.

Am letzten Prozesstag 2021 haben nun Alexander Stevens und Alexander Betz, die beiden verteidigen den 20-jährigen Mitangeklagten, die Kammer als befangen abgelehnt.

Anwälte zweifeln Neutralität des Gerichts an

Hintergrund sei ein Antrag der Anwälte, ein so genanntes Beweiserhebungsverbot zu erlassen, weil es während der Ermittlungen bei der Aussage des 21-Jährigen nicht korrekt zugegangen sein soll. "Nach monatelangem Schweigen" sei dieser Antrag "überraschend abgelehnt" worden, erklären die Anwälte.

Über rechtlich umstrittene Aussagen des 21-Jährigen dürfe nun also Beweis erhoben werden. Für die Anwälte ein Zeichen der Befangenheit der Strafkammer.

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Andere Kammer entscheidet über den Antrag

Stevens und Betz erklären in ihrer Mitteilung: "Jetzt muss eine andere Kammer darüber entschieden, ob das Gericht tatsächlich befangen ist. Sollte man zu der Meinung gelangen, dass das Gericht befangen ist, müsste der gesamte Prozess neu aufgerollt werden."

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2 Kommentare
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  • Wolf388 am 27.12.2021 23:23 Uhr / Bewertung:

    Na klar, jeder zusätzlicher Prozesstag ist bares Geld für die Anwälte.

  • Witwe Bolte am 28.12.2021 09:21 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Wolf388

    Nicht nur das. Die Untersuchungshaft ist für den Angeklagten viel komfortabler als die Strafhaft. Bringt mehr Vorteile. Daher werden viele Prozesse unnötig in die Länge gezogen, gern auch Revision nach der Verurteilung eingelegt.
    Je länger die U-Haft, desto angenehmer für den Knacki.

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