Prozess um Attacke auf Maximilianeum: Tennisbälle als symbolische Hagelkörner

Inzwischen haben viele Aktivisten der Letzten Generation eingesehen, dass ihr Klimaprotest zwar wichtig sein mag, weil die Politik den Klimaschutz nicht ausreichend vorwärtstreibt, dass aber die eingesetzten Methoden ihres Protestes kontraproduktiv gewesen sind.
Das gilt auch für die Idee, das denkmalgeschützte Maximilianeum, Heimat des Bayerischen Landtags, am 30. August 2023 mit in weißer Farbe getunkten Tennisbällen zu attackieren. Die Tennisbälle symbolisierten dabei Hagelkörner, die über Bayern niedergegangen waren und die Größe von Tennisbällen erreichten. Auf der Anklagebank des Amtsgerichts sitzen vier Aktivisten im Alter von 23 bis 63 Jahren. Sie gestehen ihre Teilnahme an der Aktion, ein Video des Vorfalls bestätigt das.
Gemeinschädliche Sachbeschädigung
Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihnen gemeinschädliche Sachbeschädigung vor: "Bei ihren Aktionen begehen die Aktivisten immer wieder bewusst und zielgerichtet Straftaten, um die öffentliche Aufmerksamkeit zu erreichen und in ihrem Sinne auf den Klimawandel aufmerksam zu machen. Insbesondere werden Sachbeschädigungen am Eigentum Unbeteiligter und Nötigungen von unbeteiligten Passanten zielgerichtet begangen. Inzwischen ist bundesweit durch diese Vorgehensweise ein beträchtlicher Gesamtschaden entstanden."
Schaden war groß
Auch bei dem Vorfall am Maximilianeum war der Schaden groß. Der zentrale Eingangsbereich und die Hausfassade wurden mit zahlreichen Farbklecksen übersät, der Boden vor dem Haupteingang wurde durch über 30 "Farbbombentreffer" verunstaltet, so die Ankläger. Auch die historischen Holztüren wurden in Mitleidenschaft gezogen. Sie haben etliche Farbkleckse davongetragen. An dem Gebäude entstand durch die weißen Farbflecken und Farbspritzer ein Schaden von knapp 40.000 Euro.
Ein Angeklagter erklärt, dass der Protest seine moralische Pflicht gewesen sei. Aber es habe "zu nichts geführt". Im Gegenteil, er habe 600 Tagessätze an Geldstrafen angehäuft und sein Studium abbrechen müssen. Am Montag kamen für die zwei Mandanten der beiden Strafverteidiger Ömer Sahinci und Christian Gerber 50 Tagessätze zu zehn Euro (500 Euro) dazu. Die Verfahren gegen die beiden anderen Angeklagten wurden abgetrennt.