Prozess: "Smoke In" vor dem Maximilianeum
MÜNCHEN - Dicke Bußgelder kassierten 30 Münchner Raucher, die im Herbst 2007, mit einem "Smoke In" vor dem Maximilianeum auf das verschärfte Rauchergesetz aufmerksam machen wollten. Gestern war Prozessauftakt.
Viel Qualm um nichts: Gegen 30 Zigarrenrauchen hat die Polizei ermittelt und jedem einen Bußgeldbescheid in Höhe von 350 Euro geschickt. Grund: Die Tabak-Freunde versammelten sich am 5. November 2007 gegen 12.15 Uhr in der verbotenen Bannmeile rund ums Maximilianeum in Haidhausen. Ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Mit ihrer Aktion „Smoke in“ wollten sie damals auf das inzwischen wieder entschärfte neue Rauchergesetz aufmerksam machen. Gegen die Bußgeldbescheide legten sie Einspruch ein. Gestern war Prozessauftakt vor dem Münchner Amtsgericht. Auf der Anklagebank saßen Joachim Schwoch (46) und Barfrau Astrid K. (28). Schwoch, der in der Tabak-Industrie tätig ist, sagte: „Wir wollten keine Demo machen. Ich hatte mich nur mit Freunden verabredeten. Wir wollten eine Zigarre rauchen und dann zum Essen gehen.“
Die Bannmeile rund ums Maximilianeum
Astrid K., die in einer Bar am Tucherpark arbeitet, wusste nichts von einer Demo: „Ich hatte über SMS erfahren, dass man sich da zum Rauchen trifft. In der Mittagspause bin ich mit drei Kollegen spontan dort hingegangen.“ Auch Publizist Tim Cole (50) war vor Ort. Sein Prozess ist erst im Juni. Er erinnert sich: „Ich hatte damals von der Aktion im Internet erfahren, wollte darüber berichten. Wir standen sehr entspannt da. Plötzlich kam eine Polizeibeamtin und sagte, dass wir uns bitte auf die Verkehrsinsel stellen sollten.“ Denn unterhalb des Maximilianeums gilt immer noch die Bannmeile. Da dürfen nicht mehr als drei Personen stehen und keine Demos abgehalten werden. Niemand leistete Widerstand. Die Raucher gingen brav auf die Verkehrsinsel.
Richter stellt Verfahren ein
Minuten später waren die Raucher von mehreren Einsatzfahrzeugen umzingelt. Die Sache wurde ernst. Keiner durfte den „Tatort“ verlassen. Personalien wurden notiert und Verfahren eingeleitet. Was die Raucher und die junge Polizeibeamtin nicht wussten: Die Verkehrsinsel liegt noch mitten in der Bannmeile. Amtsrichter Thomas Jung, der die Verfahren als „Beschäftigungtherapie“ für Amtsrichter bezeichnete, stellte die beiden Fälle ohne Auflagen ein: „Wenn nicht einmal die Polizei weiß, wo die Bannmeile verläuft, wie soll es dann der Bürger wissen.“ Darauf eine Davidoff.
Torsten Huber
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