Prozess: Polizist droht Arzthelferin mit Schlange
München Dschungel-Methoden in der Arztpraxis: Mit einer Würgeschlange war ein Münchner Polizist in einer Arztpraxis auf getaucht. Sein mit ungewöhnlichem Nachdruck vorgebrachtes Begehr: Eine Krankschreibung. Die Arzthelferin fühlte sich bedroht und zeigte den Polizisten an. Wegen Nötigung.
Diese Anzeige war einer der Gründe, warum dem Ex-Polizisten im August 2013 vom Verwaltungsgericht das Ruhegehalt aberkannt wurde. Dagegen wehrt sich Peter R. (48, Name geändert). Am Mittwoch kommt es vor dem Verwaltungsgerichtshof zum erneuten Showdown.
Die Drohung mit der Schlange war nur die Spitze des Eisberges gewesen. Immer wieder war Peter R. durch Verfehlungen und Dienstverletzungen aufgefallen.
Der ehemalige Polizei-Hauptsekretär hatte im Supermarkt sechs Packerl Erdnüsse gestohlen. Auf dem Dienst-Computer fanden sich sexistische und Porno-Dateien. Überhaupt nahm er es mit den Dienstvorschriften nicht ganz so genau. Urlaube verlängerte er einfach per Telefonanruf – und arbeitete ohne Genehmigung in einem Nebenjob.
Für die Beleidigung eines Kollegen – er hatte den Mann „Kanacke” genannt – musste er einen Strafbefehl akzeptieren. Peter R. wurde in den Ruhestand versetzt. Der Freistaat ging dann noch einen Schritt weiter, klagte auf Aberkennung des Ruhegehalts von knapp 2000 Euro im Monat. Und gewann.
Peter R.s letzte Hoffnung ist der Verwaltungsgerichtshof. Ob er diesmal persönlich zum Gerichtstermin erscheint? Bei der Erstauflage am Verwaltungsgericht war er jedenfalls nicht erschienen.
In seiner Abwesenheit wurde damals mit seinem Verhalten abgerechnet. Die Richterin kritisierte, dass er sich nicht vom Polizeiarzt untersuchen lassen wollte. Eigentlich eine „Kernpflicht”. Diese Pflicht habe er gleich mehrfach „heftig verletzt“, erklärte die Richterin.
Wie es um seine Persönlichkeit bestellt sei, hätten unter anderem die Nötigung der Arzthelferin und der Erdnuss-Diebstahl gezeigt.
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