Prozess-Neustart nach Sprach-Irrtum
München – Der Münchner Prozess um den Mord an einer jungen Mutter und ihrer kleinen Tochter in Portugal hat am Donnerstag neu begonnen. Das Verfahren vor dem Landgericht war nach dem Auftakt am vergangenen Freitag ausgesetzt worden, weil ein Schöffe nicht ausreichend Deutsch konnte. Dem Gericht seien bei einem Gespräch nach Ende der Sitzung Bedenken gekommen, ob der Laienrichter, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und der Alltagssprache mächtig ist, alle Details verstanden habe, sagte der Vorsitzende Richter Michael Höhne.
Der angeklagte Techniker soll seine 30 Jahre alte Ex-Geliebte und die gemeinsame 21 Monate alte Tochter bei einem Urlaub im Juli 2010 in Portugal ermordet haben, um seine langjährige Beziehung nicht zu gefährden. Er soll die Frau bei einem angeblichen Versöhnungsurlaub so lange im Meer unter Wasser gedrückt haben, bis sie ertrank. Die Tochter soll er laut Anklage auch umgebracht haben. Deren Leichnam wurde im März 2011 von Fischern gefunden; die Todesursache blieb unklar.
Der 44-Jährige hat die Taten pauschal bestritten. Er sagte nur zu seiner Person aus. Am Donnerstag trug er tabellarisch erneut seinen Lebenslauf vor. Das Verbrechen hatte als „Doppelmord im Ferienparadies“ Schlagzeilen gemacht.
In der nächsten Woche soll die Vernehmung von Zeugen aus Portugal beginnen, zunächst sollen Polizeibeamte und Helfer aussagen. Für den Hauptzeugen, einen älteren Portugiesen, hat das Gericht einen Anwalt als Zeugenbeistand bestellt. Der Mann will gesehen haben, wie ein Mann eine Frau mehrfach unter Wasser drückte. Der Mann könnte sich somit unter Umständen der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht haben.
Verteidiger Sascha Petzold beantragte dazu ein Rechtsgutachten. Der Zeuge habe nicht versucht, die Tat zu verhindern oder Hilfe zu holen. „Dies wäre zumutbar und möglich gewesen, zum Beispiel durch Rufen, so dass der vermeintliche Täter sich beobachtet weiß und gegebenenfalls von seinem Vorhaben ablässt“, argumentiert Petzold. „Zudem waren in unmittelbarer Nähe weitere Männer, die der Zeuge hätte auffordern können, der Frau zu helfen.“ Stattdessen habe er sich vom Strand entfernt, ohne Notarzt oder Polizei zu verständigen.
Petzold beantragt zudem, dass alle Zeugenaussagen aufgezeichnet werden. „Im Indizienprozess kommt es auf den Wortlaut der Aussagen an.“ In derartigen Verfahren vor Landgerichten wird laut Strafprozessordnung ein sogenanntes Ergebnisprotokoll geführt, in das nur die wesentlichen Förmlichkeiten aufgenommen werden.
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