Tödlicher Auto-Anschlag in München: Der Termin für den Prozessauftakt steht

Nach der offenbar gezielten Fahrt in eine Gewerkschaftsdemonstration steht der mutmaßliche Täter ab Januar vor Gericht. Die Vorwürfe gegen ihn wiegen schwer. Doch bis zum Urteil dürfte es noch dauern.
AZ/dpa |
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Mitte Januar beginnt der Prozess gegen den Mann, der in München absichtlich in eine Demonstration gefahren sein soll. (Archivbild)
Mitte Januar beginnt der Prozess gegen den Mann, der in München absichtlich in eine Demonstration gefahren sein soll. (Archivbild) © Matthias Balk/dpa

Nach dem Auto-Anschlag auf eine Demonstration in München mit zwei Toten beginnt Mitte Januar der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München hat das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage des Generalbundesanwalts unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Dem Angeklagten werden unter anderem zweifacher Mord, versuchter Mord in 44 Fällen sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Der damals 24 Jahre alte Afghane soll sein Auto am 13. Februar – zehn Tage vor der vorgezogenen Bundestagswahl – in der Münchener Innenstadt gezielt in eine Veranstaltung der Gewerkschaft Verdi gelenkt haben. Dabei wurden die 37-jährige Amel, eine Mitarbeiterin der Stadt, und ihre zweijährige Tochter Hafsa so schwer verletzt, dass sie wenig später im Krankenhaus starben. 44 weitere Menschen trugen zum Teil lebensgefährliche oder schwere Verletzungen davon. 

Urteil für Ende Juni geplant

Nach Erkenntnissen der Ermittler beging der Angeklagte die Tat "aus einer übersteigerten religiösen Motivation" heraus. Die Bundesanwaltschaft bilanzierte: "Er wähnte sich verpflichtet, als Reaktion auf das Leid von Muslimen in islamisch geprägten Ländern willkürlich ausgewählte Personen in Deutschland angreifen und töten zu müssen."

Die Leitende Oberstaatsanwältin der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus der Generalstaatsanwaltschaft München, Gabriele Tilmann, hatte bei einer Pressekonferenz am Tag nach der Tat gesagt, der Mann habe "Allahu Akbar" gerufen und nach seiner Tat gebetet.

In seiner Vernehmung habe er eingeräumt, bewusst in die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Demonstrationszugs gefahren zu sein. Seither befindet er sich in Untersuchungshaft. Für den Prozess gegen ihn sind ab dem 16. Januar vorerst 38 Verhandlungstermine anberaumt. Ein Urteil könnte demnach am 25. Juni fallen.

 

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6 Kommentare
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  • Witwe Bolte am 25.11.2025 15:53 Uhr / Bewertung:

    Vermutlich muss der Amokfahrer nicht in den Knast, sondern in den teureren Maßregelvollzug.
    Sofortige Abschiebung wäre sinnvoller und preisgünstig sowieso.

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  • Der wahre tscharlie am 25.11.2025 18:56 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Witwe Bolte

    Ach, du weißt schon wieder mal alles im vorraus?? :-)
    Ich erklär dir mal unser Rechtssystem.
    Wenn bei uns jemand eine Straftat begangen hat, dann wird er hier vor Gericht gestellt, auf die Details zum Verfahren verzichte ich mal, und wenn das Urteil gefällt wurde, landet er im Gefängnis. Stellen Gutachter eine Persönlichkeitsstörung fest, kommt er vermutlich in die Psychatrie.
    Es geht also darum, dem Gesetz Genüge zu tun und nicht darum, was günstiger ist.

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  • Witwe Bolte am 26.11.2025 15:09 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Der wahre tscharlie

    Ich brauch keine Belehrungen, sondern urteile nach meinem gesunden Menschenverstand. Die Mehrheit der Bevölkerung würde ähnlich denken.

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