Prozess in München: Vier Männer wegen versuchten Totschlags angeklagt

"Anwendung unlimitierter körperlicher Gewalt": Sie wollten wegen eines Handyklaus Rache nehmen, schlugen und traten auf ihr Opfer ein.
John Schneider
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Der 20-jährige Angeklagte soll im Sperrengeschoss des Hauptbahnhofs mit zwei anderen Männern in Streit über ein Drogengeschäft geraten sein. (Archivbild)
Der 20-jährige Angeklagte soll im Sperrengeschoss des Hauptbahnhofs mit zwei anderen Männern in Streit über ein Drogengeschäft geraten sein. (Archivbild) © imago images/Passion2Press

Hinterher haben sie untereinander schon diskutiert, ob die brutale Eskalation im Sperrengeschoss des Hauptbahnhofs angemessen war, berichtet einer der vier Angeklagten (18 bis 21 Jahre alt) zum Prozessauftakt vor Gericht.

Seit Dienstag muss sich das Quartett wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Aber von Anfang an: Laut Anklage geriet der 20-jährige Angeklagte in der Nacht auf den 31. Dezember 2024 im Sperrengeschoss des Hauptbahnhofs mit zwei anderen Männern in Streit über ein Drogengeschäft.

Anklage versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung: So eskalierte das Ganze

Im Verlauf der Auseinandersetzung holte sich das spätere Opfer Unterstützung von fünf weiteren Bekannten. Der 20-Jährige sei daraufhin mit einem Bekannten geflüchtet und habe in einem Kiosk Schutz gefunden.

Wenige Minuten später setzten die beiden die Flucht fort und wurden von ihren Verfolgern gestellt. Der 20-Jährige sei dann bedroht und geschlagen worden. Sein Handy fiel auf den Boden und wurde von einem der Angreifer mitgenommen. Die Gruppe flüchtete. Doch damit war die Geschichte noch nicht vorbei.

Staatsanwaltschaft spricht von "gemeinsamer Anwendung unlimitierter körperlicher Gewalt"

Der Begleiter des 20-Jährigen alarmierte nun seinerseits Helfer. Mit deren Hilfe gelang es, das Opfer im Sperrengeschoss zu stellen. Der Mann wurde zu Boden gebracht und von den vier Angeklagten geschlagen und gegen den Kopf getreten.

Die Staatsanwaltschaft spricht bei den Jugendlichen und Heranwachsenden von "gemeinsamer Anwendung unlimitierter körperlicher Gewalt". Immerhin soll einer der Angeklagten noch versucht haben, die Situation zu beruhigen. Allerdings nur mit mäßigem Erfolg: Das Opfer wurde schwer verletzt.  

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  • Witwe Bolte vor 5 Stunden / Bewertung:

    "Unlimitierte körperliche Gewalt"...... gibts auch "limitierte" körperliche Gewalt?
    Ich vermute mal, die Täter sind nordischer Herkunft, blond und blauäugig. 👱

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  • Der wahre tscharlie vor einer Stunde / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Witwe Bolte

    Manchmal hilft einfaches Nachdenken weiter. "limitierte Gewalt" ist z.B. eine einzige Ohrfeige.

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  • Himbeer-Toni vor 5 Stunden / Bewertung:

    Auch das hat mit der viel kritisierten Aussage unseres Kanzlers nicht das geringste zu tun.

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