Prozess in München: Schmerzen nach der Impfung - Patient klagt

Prozess um Schmerzensgeld: Ein 39-Jähriger will 75.000 Euro vom Arzt nach einer Impfung, die für Komplikationen sorgte.
John Schneider
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Leidet unter starken Schmerzen: der Kläger im Gericht.
Leidet unter starken Schmerzen: der Kläger im Gericht. © jot

München - In Deutschland werden jedes Jahr viele Millionen Menschen geimpft, nur sehr wenige haben danach mit bleibenden gesundheitlichen Schäden zu kämpfen. Ein Straßenkehrer im Münchner Umland ist der festen Überzeugung, dass er zu diesen Impfopfern gehört und hat seinen Betriebsarzt verklagt. Auf 75.000 Euro Schmerzensgeld.

Patient klagt über starke Gelenk- und Muskelschmerzen

Der Hintergrund: 2013 hatte sich der Mann von der Straßenreinigung bei der Arbeit an der Hand verletzt. Der zweifache Vater wurde zum Betriebsarzt geschickt, um sich gegen Tetanus impfen zu lassen.

Der riet außerdem zur Impfung gegen Hepatitis A und B sowie FSME. Nach den Impfungen beklagte sich der 39-jährige Patient unter anderem über starke Gelenk- und Muskelschmerzen, die rheumatologisch behandelt wurden und werden. "Ich gehe im November erneut ins Krankenhaus." Im Moment muss der Straßenkehrer fünf verschiedene Medikamente einnehmen, um einigermaßen seiner Arbeit nachgehen zu können.

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Richter empfiehlt, Klage zurückzunehmen

Der Kläger sagt, er sei auch nicht ausreichend über die Impfrisiken informiert worden. Doch der Sachverständige kann keinen Behandlungsfehler feststellen. Richter Johannes Brose empfiehlt, die Klage zurückzunehmen. Doch der Kläger will nicht klein beigeben. Er beantragt ein weiteres Gutachten. Ohne Erfolg. Seine Klage wird abgewiesen.

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8 Kommentare
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  • DaMamaIhrBua am 22.10.2020 07:52 Uhr / Bewertung:

    Das ist ja nicht wie ein vergessener Schlüsselbund im Bauch. Einen Impfschaden, wenn es wiklich einer ist, kann man kaum nachweisen.

  • 60er pauli am 21.10.2020 09:16 Uhr / Bewertung:

    Da will wohl jemand nur sein haus daheim finanzieren .
    Gut das wir nicht amerika sind !

  • Ludwig III am 22.10.2020 17:44 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von 60er pauli

    Jetzt dürfen Sie sich noch überlegen, ob es der Arzt oder der Patient ist.

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