Prozess in München: Michonnes deutsche Stimme klagt

München - Ist das Stöhnen, Ächzen oder Röcheln in einer Kampfszene in einer TV-Serie ein Redebeitrag? Das ist eine der Fragen, die das Oberlandesgericht (OLG) zu entscheiden hat.
Geklagt hat die 45-jährige Synchronsprecherin, die der Figur der Michonne aus der TV-Serie "The Walking Dead" eine deutsch sprechende Stimme verliehen hat. Die Serie sei so erfolgreich, dass ihr das ursprüngliche vierstellige Honorar inzwischen als zu gering erscheint. Die Sprecherin will deshalb von RTL2 - hier lief die Serie im Free-TV - eine Nachvergütung in Höhe von 20.000 Euro erreichen.
Klage: Es geht um 20.000 Euro
In erster Instanz scheiterte die 45-Jährige mit ihrem Anliegen. Das Landgericht wies die Klage nach Auskunft über die Einkünfte des Senders und Anpassung des Honorars ab. Begründung: Die Klägerin hat keine klaren Anhaltspunkte für ein auffälliges Missverhältnis zwischen Vergütung und Serienerfolg vorgetragen.
Damit stellte sich für das Landgericht gar nicht mehr die Frage, ob die Synchronisationsarbeit der Klägerin einen wichtigen oder nur einen untergeordneten Beitrag zum Gesamtwerk geleistet hat. Im letzteren Fall würden schon deswegen Nachvergütungsansprüche wegfallen.
Der Sender gibt den Rede-Beitrag der Figur Michonne mit 3,8 Prozent an. Der Mann, der die entsprechende Statistik erarbeitet hat, war aber nicht anwesend bei der Verhandlung. Und die Vertreter von RTL2 konnten nicht sagen, worauf sich diese 3,8 Prozent eigentlich beziehen. Sind da Stöhnen, Ächzen und Röcheln der Kampfszenen mitgezählt worden? Der Senat des OLG will seine Entscheidung am 26. April bekanntgeben.