Prozess in München: Mann gesteht Vergewaltigung von 14-jährigem Mädchen

München - Es könnte jetzt ganz schnell gehen. Zwar will die Vorsitzende Richterin Regina Holstein die weiteren Verhandlungstermine bis Mitte Dezember noch nicht absagen, aber nachdem der Angeklagte (35) die Vergewaltigungsvorwürfe, die ihm in der Anklage gemacht werden, gestanden hat, werden viele Zeugen nicht mehr gebraucht. Damit wird sich das Verfahren am Landgericht München II stark verkürzen.
Prozess in München: Mann (35) gesteht Vergewaltigung von 14-Jähriger
Der Mann hat laut Anklage im Januar ein ihm unbekanntes 14 Jahre altes Mädchen vergewaltigt. Ihr Alter habe ihm das Mädchen offenbart und ihm klargemacht, dass sie keinen Sex mit ihm haben wollte. Dem Geständnis des Angeklagten war ein Rechtsgespräch vorangegangen.
Darin hatten sich alle Prozessbeteiligten auf ein Strafmaß von viereinhalb bis fünf Jahren für den Fall eines Geständnisses geeinigt. Der 35-Jährige lässt seinen Verteidiger am Dienstag daraufhin mitteilen, er bereue die Tat und bitte das Opfer um Entschuldigung.
35-Jähriger drängt das Mädchen in eine Holzhütte und vergewaltigt sie
Die Vorsitzende Richterin hakt nach, fragt den Angeklagten nach den Gründen für seine Taten. Doch da schaltet sich der Verteidiger ein und erklärt, dass sein Mandant keine weiteren Angaben machen wird.
So hat sich der Fall abgespielt: Laut Anklage sprach der Angeklagte das Mädchen an einer Bushaltestelle im Landkreis Dachau an. Außerdem soll er ihr Handy genommen haben, um an ihre Telefonnummer zu kommen. Anschließend drängte er sie in eine Holzhütte in der Nähe und vergewaltigte sie.
Vergewaltigungsopfer bleibt Zeugenaussage im Gericht erspart
Das Mädchen stand laut Anklage bei der Vergewaltigung unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss. Kurz vor der Tat habe sie aus Angst sogar einmal kurz das Bewusstsein verloren. Am nächsten Tag meldete sich der Täter, übersandte ein pornografisches Foto und forderte die 14-Jährige auf, ihm Nacktbilder zu schicken.
Am Nachmittag sollte dann eine fünfstündige Videoaufnahme der Vernehmung des Mädchens im Gerichtssaal vorgespielt werden, um ihr so die belastende Zeugenaussage im Gericht zu ersparen.