Prozess in München: Lehrerin klagt wegen Covid und fordert Schmerzensgeld

Prozess am Landgericht: Eine Lehrerin fordert Schmerzensgeld für 14 Tage Quarantäne.
| John Schneider
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Eine Lehrerin musste in Quarantäne, da sie Kontaktperson von corona-erkrankten Kollegen und Schülern war. (Symbolbild)
Eine Lehrerin musste in Quarantäne, da sie Kontaktperson von corona-erkrankten Kollegen und Schülern war. (Symbolbild) © Christoph Soeder/dpa

München - Wegen einer Quarantäne-Anordnung im Zusammenhang mit Covid-19 ist eine Realschullehrerin auf die Barrikaden gegangen. Die Frau will Schmerzensgeld, weil sie ihrer Meinung nach ungerechtfertigter Weise vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt wurde.

Wegen Corona-Quarantäne: Lehrerin fordert 3.500 Euro Schmerzensgeld

Dass sie zwei Wochen lang keine sozialen Kontakte haben durfte, habe sie stark belastet. Die Quarantäne habe bei ihr zu Stress, Ängsten und Depression geführt. Dafür verlangt sie ein Schmerzensgeld von 3.500 Euro.

Was war geschehen: Auf Anordnung des zuständigen Gesundheitsamts in Augsburg musste sich die Lehrerin ab 30. Juni 2021 in Quarantäne begeben. Zunächst bis zum 9. Juli. Der Grund: Sie sei Kontaktperson einer Schülerin gewesen, die positiv auf Corona getestet worden war.

Doch es kam noch schlimmer für die Frau. Weil kurz darauf eine Kollegin ebenfalls positiv getestet wurde, verlängerte das Gesundheitsamt die Quarantänezeit bis zum 13. Juli.

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Anwalt der Klägerin: "Wir bestreiten nicht, dass es Corona gibt"

Die Klägerin behauptet, ihre Testergebnisse seien stets negativ gewesen, sie habe keine Symptome gehabt, sei also immer gesund gewesen. Außerdem sei immer gelüftet worden und die Kontakte zu der Schülerin seien nur kurz und mit Maske gewesen.

"Wir, meine Mandantin und ich, bestreiten nicht, dass es Corona gibt", erklärt der Anwalt der Klägerin beim Prozess am Mittwoch. Aber: Es fehle die "Untermauerung" seitens des Gesundheitsamtes, dass seine Mandantin eine enge Kontaktperson gewesen sei.

Der Vorsitzende Richter Frank Tholl sieht das anders. Er könne kein falsches, rechtswidriges Verhalten der Behörde erkennen. Schlechte Karten also für die Schmerzensgeld-Forderung. Ein Urteil erging am Mittwoch aber noch nicht.

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