Prozess in München: Hat Kraftfahrer die Tochter seiner Freundin sexuell missbraucht?
München - Theatralisch nimmt Can G. (59, Name geändert) seinen Stift in die Hand und streicht eine Seite der Anklageschrift durch, die vor ihm liegt. "Stimmt alles nicht", sagt der angeklagte Kraftfahrer dazu. Das wird ihm vorgeworfen: Im Mai 2011 hatte er eine Giesingerin kennengelernt. Die Frau hat eine Tochter, die zum Zeitpunkt der ersten angeklagten Tat im Jahre 2013 gerade mal 13 Jahre alt war. Nach dem Gesetz also noch ein Kind.
Can G. soll sich in der Wohnung der Frau auf der Couch im Wohnzimmer an das Mädchen herangemacht haben. Dabei soll er sie von hinten umarmt, am Oberkörper und an den Brüsten gestreichelt und auf den Mund geküsst haben.
Dann nahm er laut Anklage das Kind auf den Arm, trug es ins Schlafzimmer, zog sich und das Mädchen aus und versuchte, mit der 13-Jährigen zu schlafen. Das gelang ihm aber nicht.
In der Folgezeit soll es zu elf weiteren Fällen gekommen sein, die sich sehr ähnlich abspielten. Einmal soll er dabei mit dem Finger bei dem Mädchen eingedrungen sein. Can G. streitet das alles ab. Mit der Mutter verband ihn eine eher komplizierte Beziehung – mit zwischenzeitlichen Trennungen. Can G. sieht da viele Widersprüche. "Warum wollte das Mädchen, dass ich zurückkomme, wenn ich es missbraucht haben soll?", fragt der Angeklagte. Und: "Warum kommen die Vorwürfe erst jetzt, vier Jahre später?"
Der Prozess wird fortgesetzt.
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