Prozess in München: Halloween-Streit endet fast tödlich
München - War es ein unglücklicher Zufall oder böse Absicht? Peter B. (Name geändert), ein 19-jähriger Azubi muss sich seit Dienstag wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht verantworten.
Rivalen der Liebe: Beleidigungen und Provokationen
Er hatte bei einer Halloweenparty einem Kumpel ein abgebrochenes Glas unters Kinn gerammt. Mit der Absicht, den Rivalen (20) um ein Mädchen (16) umzubringen, glaubt die Staatsanwaltschaft.
Der junge Österreicher war zwei Wochen zuvor nach München gekommen, um dort Zeit mit seinem Münchner Kumpel Hannes K. zu verbringen. Der hatte es auf ein Mädchen in der Clique abgesehen. Und fürchtete gleichzeitig, dass die Angebetete seinen Kumpel vorziehen könnte.
Das führte immer öfter zu Streitigkeiten zwischen den beiden Rivalen. So auch am Abend des 31. Oktober 2020. Die beiden feierten mit Freunden in einem Hotelzimmer am Stahlgruberring. Beide sollen sich dabei laut Anklageschrift gegenseitig beleidigt und provoziert haben.
Angeklagter attackierte Konkurrenten mit Sektglas
Irgendwann soll es Peter B. dann gereicht haben. Um seinem Rivalen die Grenzen aufzuzeigen, habe er sich entschlossen, zu einem Glas zu greifen, um ihn damit anzugreifen. Dass es dabei zu lebensgefährlichen Verletzungen kommen könnte, nahm er dabei in Kauf, so die Staatsanwaltschaft.
Peter B. schickte dann seinen Kumpel zum Zigarettenholen und kündigte laut Anklageschrift in dessen Abwesenheit den anderen Partygästen an, dass er das Opfer nunmehr schlagen und töten werde. Dann nahm er ein Sektglas.
Schwellung nach Attacke: Opfer drohte zu ersticken
Als der nichts ahnende Freund zurückkam, wurde er von Peter B. angegriffen, der das Glas zerbrach und damit zustach. Er traf seinen Rivalen unter dem Kinn. Die Wunde blutete stark. Hannes K. drohte aufgrund der Schwellung zu ersticken, konnte aber dank einer Notoperation gerettet werden. Peter B. floh aus dem Hotel, drohte den anderen Partygästen noch, ihn ja nicht bei der Polizei zu verraten, wurde aber trotzdem kurz darauf am Hauptbahnhof festgenommen.
Verteidigerin: Angeklagter handelte nicht in Tötungsabsicht
Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass auch ein missglückter Drogendeal zum Streit zwischen den Freunden beigetragen habe. Doch das verneint der Angeklagte. Seine Verteidigerin Birgit Schwerdt erklärt für ihren Mandanten zudem, dass dieser nicht in Tötungsabsicht zugestochen habe.
Die Verletzung müsse aufgrund des "dynamischen Geschehens" während des Gerangels passiert sein, erklärt Schwerdt. Peter B. habe das Blut im Hotelzimmer für sein eigenes gehalten, da er sich unter anderem an der Hand verletzt hatte.
Der Prozess wird fortgesetzt.