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Prozess in München: Bewährungsstrafen nach Finanzskandal im Bistum Eichstätt

Der Prozess war hochkomplex und nahm die Kammer über Monate hinweg in Beschlag. Jetzt ist das Urteil da. Wie das Gericht das Verhalten der Angeklagten bewertete.
AZ/dpa |
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Im Mittelpunkt des Verfahrens standen spekulative Immobilieninvestitionen des Bistums in den USA in Höhe von rund 60 Millionen US-Dollar (aktuell etwa 52,6 Millionen Euro), die nicht wie geplant zurückgeflossen waren.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen spekulative Immobilieninvestitionen des Bistums in den USA in Höhe von rund 60 Millionen US-Dollar (aktuell etwa 52,6 Millionen Euro), die nicht wie geplant zurückgeflossen waren. © Elke Richter/dpa

Die strafrechtliche Aufarbeitung des Finanzskandals im Bistum Eichstätt ist mit Bewährungsstrafen zu Ende gegangen. Das Landgericht München II  verurteilte den ehemaligen stellvertretenden Finanzdirektor des Bistums wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zu einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung.

Richter: "Das gesamte Geld schien zwischenzeitlich völlig weg"

Ein in den USA tätiger Immobilienentwickler aus Deutschland erhielt ein Jahr und zwei Monate. Ihm wurde Bestechung sowie Untreue in einem anderen Zusammenhang zur Last gelegt. Die Bewährungszeit beträgt für beide zwei Jahre nach Rechtskraft des Urteils.  

Im Mittelpunkt des komplexen Verfahrens standen spekulative Immobilieninvestitionen des Bistums in den USA in Höhe von rund 60 Millionen US-Dollar (aktuell etwa 52,6 Millionen Euro), die nicht wie geplant zurückgeflossen waren. "Das gesamte Geld schien zwischenzeitlich völlig weg", schilderte der Vorsitzende Richter. Doch im Zuge des aufwendigen Prozesses habe sich gezeigt, dass einiges "doch nicht ganz so schlimm" gewesen sei wie es sich zwischenzeitlich dargestellt habe.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision nicht zu erwarten

Zumal ein Gutteil des Geldes inzwischen an das Bistum zurückfloss. Gleichwohl wurden die beiden Angeklagten dafür belangt, dass sie unter gezielter Ausnutzung der strukturellen Defizite im Bistum und der mangelnden Fachkompetenz der dortigen Verantwortlichen Provisionszahlungen im Zusammenhang mit den Immobilieninvestments unter sich aufteilten.

Der Immobilienentwickler wurde zudem wegen Untreue im Zusammenhang mit unzulässigen Investitionen für zwei norddeutsche Stiftungen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, geht aber auf eine Verständigung der Prozessparteien zurück, so dass nicht mit einer Revision zu rechnen ist.

"Schwachpunkt": Vermögensverwaltungsrat zu intern besetzt

 Auch der frühere Bischof der Diözese, Gregor Maria Hanke, hatte in dem Prozess als Zeuge ausgesagt. Es sei ein "Schwachpunkt" gewesen, dass der Vermögensverwaltungsrat zu intern besetzt gewesen sei, sagte er vor Gericht.

Ex-Bischof Gregor Maria Hanke war als Zeuge geladen. (Archivbild)
Ex-Bischof Gregor Maria Hanke war als Zeuge geladen. (Archivbild) © Malin Wunderlich/dpa

So habe die nötige Kontrolle der Finanzen und Geldanlagen nicht stattgefunden. Er sprach von einem "Super-Gau" und sagte, inzwischen wisse er: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser."

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