Prozess in München: 7.500 Euro Corona-Soforthilfe erschlichen

Ein 34-Jähriger kassiert 7.500 Euro vom Staat, weil er beim Antrag falsche Angaben macht.
John Schneider
John Schneider
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Ein Münchner soll sich 7.500 Euro an Corona-Soforthilfe erschlichen haben. (Symbolbild)
Ein Münchner soll sich 7.500 Euro an Corona-Soforthilfe erschlichen haben. (Symbolbild) © Christian Charisius/dpa/Symbolbild

München - Mehr aus Ahnungslosigkeit, denn aus bösem Willen will sich Peter K. (Name geändert) 7.500 Euro an Corona-Soforthilfe erschlichen haben. Sein Mandant sei ein ehrlicher, fleißiger Mann, so der Anwalt des 34-Jährigen. Und ohne jede kriminelle Energie.

Der selbständige Hausmeister befürchtete Umsatzeinbußen durch Corona

Und doch sitzt Peter K. am Mittwoch auf der Anklagebank des Amtsgerichts. Der Grund: Im März des vergangenen Jahres hatte die Bundesregierung Corona-Soforthilfen für Unternehmen aufgelegt, die durch das Virus und die notwendigen Lockdown-Maßnahmen in existenzielle Schwierigkeiten geraten sind. Peter K., der neben einer Anstellung bei einer Gemeinde im Münchner Umland auch noch ein Nebengewerbe als selbstständiger Hausmeister betreibt, fürchtete Umsatzeinbußen im letzten Frühjahr. Auch der Job seiner Frau war in Gefahr, außerdem hatte er gerade einen dritten Immobilienkredit abgeschlossen.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Er beantragte deshalb erst einmal schriftlich, am 1. April dann auch online 7.500 Euro Soforthilfe. Doch der 34-Jährige machte beim Ausfüllen falsche Angaben. Mehr aus Inkompetenz, denn sein Mandant habe keinerlei betriebswirtschaftliche Kenntnisse, so der Anwalt. So habe er zum Beispiel die Abkürzung KG nicht als Kommanditgesellschaft erkannt, sondern dachte, das wäre die Kurzform von Kleingewerbe.

Kleingewerbe profitiert eher von den Corona-Maßnahmen

Doch die falschen Angaben sind nur die eine Sache. Dass Peter K. aber die 7.500 Euro nicht zurückgab, als klarwurde, dass sein Kleingewerbe von den Corona-Maßnahmen eher profitierte und der Umsatz im April wieder anzog, ist die andere Sache. Die Ermittler fanden heraus, dass der 34-Jährige das Geld stattdessen auf das Konto seines kleinen Sohnes transferierte. Im Betreff soll "Sparen" gestanden haben.

Dass er das Geld zurückgeben musste, sei ihm nicht klar gewesen, argumentieren Angeklagter und Anwalt. Als dann der Strafbefehl kam, habe er das aber sofort nachgeholt und die 7.500 Euro beim Amtsgericht hinterlegt. "Es tut mir tausend Mal leid", sagt der 34-Jährige. Doch die Richterin lässt sich nicht erweichen. Zwar bleibt sie unter der Forderung der Staatsanwältin (170 Tagessätze), aber 150 Tagessätze zu je 60 Euro (9.000 Euro) bedeuten eben auch, dass Peter K. vorbestraft ist. Dieser Makel im Führungszeugnis wird ihn länger begleiten.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.