Prozess gegen zweiten Germeringer Geldautomatensprenger: 28-Jähriger muss viereinhalb Jahre in Haft
München - Zwei Jahre auf der Flucht, das sei schlimmer als Gefängnis, findet Ben G. (Name geändert). "Ich war erleichtert, als ich festgenommen wurde", sagt er. Am Donnerstag schildert der 28-Jährige seinen Part bei dem spektakulären Versuch einer Panzerknacker-Bande, im Oktober 2018 einen Geldautomaten in Germering zu sprengen.
Die holländische Bande der Geldautomatensprenger hatte zuvor in Ottobrunn und Grünwald erfolgreich zwei Geldautomaten gesprengt und dabei über eine halbe Million Euro erbeutet. Zwei weitere Versuche scheiterten.
München: Prozess gegen Panzerknacker
Und auch der Versuch in Germering ging gründlich schief, weil die Polizei plötzlich mit mehreren Wagen vor der Bankfiliale auftauchte und mit 30 Schüssen auf das Fluchtauto einen der Täter stoppen konnte.
Ali H. konnte im Gegensatz zu seinem Komplizen zwar zunächst fliehen, doch die Flucht endete gut zwei Jahre später mit seiner Festnahme in den Niederlanden. Dort saß er zunächst eine Strafe in anderer Sache ab und wurde dann nach Deutschland ausgeliefert.
Angeklagter in München in Tränen
Immer wieder wischt sich der Angeklagte bei seiner Schilderung das Wasser aus den Augen. Er habe auch seiner Familie viel Leid zugefügt, erklärt der 28-Jährige seine Tränen.
Staatsanwaltschaft München forderte vier Jahre und elf Monate
Und dann schildert er, dass er in der Untersuchungshaft beschimpft, bespuckt und schikaniert wurde. Zur Überraschung des Gerichts, das davon zum ersten Mal hört. Jedenfalls sind keinerlei Beschwerden oder Anzeigen auf seinem Tisch gelandet, sagt der Vorsitzende Richter Martin Hofmann.
Die Strafkammer verurteilt den Holländer dann wegen versuchter Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, versuchtem schweren Bandendiebstahls und Sachbeschädigung. Die Strafe dafür: vier Jahre und sechs Monate Haft. Das Gericht bleibt damit fünf Monate unter der Forderung von Oberstaatsanwalt Kai Gräber. Das voll umfängliche Geständnis und die damit verbundene Verkürzung des Verfahrens mildern die Strafe.