Prozess: Frauen aus Osteuropa zur Prostitution gezwungen?

Die Angeklagte (30) muss sich wegen Zuhälterei und Zwangsprostitution vor Gericht verantworten: Sie schweigt.
John Schneider
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Die Frauen durften das Haus nicht verlassen, alles wurde per Videokamera überwacht. Wer nicht spurte, wurde laut Anklage geschlagen und getreten.
Die Frauen durften das Haus nicht verlassen, alles wurde per Videokamera überwacht. Wer nicht spurte, wurde laut Anklage geschlagen und getreten. © Volker Hartmann/dpa/Illustration

München - Die Anklageschrift erzählt eine Geschichte von Ausbeutung und Zwang. Frauen aus Ungarn und Rumänien seien in einem Münchner Bordell zur Prostitution gezwungen worden. Die 30-jährige Anna F. (Name geändert) soll die beiden Bordellbetreiber unterstützt haben. Ihr wird schwere Zwangsprostitution und Zuhälterei vorgeworfen.

Der Hintergrund: Bis August 2018 florierte das Geschäft mit dem Sex in einem Bordell mit angeschlossener Table-Dance-Bar und Escort-Service in Freimann. Zwei von den neun seit 2017 aus Osteuropa herbeigeschafften Frauen sind laut Anklage von der Angeklagten im Februar 2018 aus Ungarn nach München gebracht worden.

Die beiden sollen im Prozess noch angehört werden. Laut Anklage konnte eine der beiden weder lesen noch schreiben, geschweige denn Deutsch sprechen. Die Tagelöhnerin kannte niemanden in Deutschland und unterstützte mit ihrem Lohn den kranken Vater in der Heimat.

Ausgebeutet, geschlagen und überwacht

Im Bordell herrschten strenge Regeln. Die Frauen durften nur einen Bruchteil ihrer Einnahmen behalten und mussten davon noch 100 Euro Tagesmiete, Foto- und Werbungskosten zahlen. Die Schulden, die dabei aufliefen, dienten als weiteres Druckmittel.

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Die Frauen durften das Haus nicht verlassen, alles wurde per Videokamera überwacht. Wer nicht spurte, wurde laut Anklage geschlagen und getreten. Vor allem der Bordell-Chef war von den Frauen gefürchtet. Auch die Angeklagte habe von den Einnahmen der Prostituierten profitiert.

Strafverteidiger Werner Kränzlein erklärt für seine Mandantin, dass weder zur Sache, noch zu ihren persönlichen Verhältnissen Angaben gemacht werden. Der Prozess wird fortgesetzt.

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