Prozess: Asylbewerber ersticht Mann

Bei einem Streit in einem Asylbewerberheim ersticht ein Mann seinen Kontrahenten.  Staatsanwalt fordert lebenslang in Haftstrafe.
Torsten Huber |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Bei einem Streit in einem Asylbewerberheim ersticht ein Mann seinen Kontrahenten. Staatsanwalt fordert lebenslang in Haftstrafe.

Regensburg - Nach der Tötung eines 20-jährigen Irakers in einem Asylbewerberheim in der Oberpfalz hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung plädierte auf drei Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

  Das Urteil soll am Mittwoch verkündet werden. Das Opfer und der angeklagte Iraner hatten sich vor der Tat im März gestritten. Dabei soll es um den abgelehnten Asylantrag des späteren Opfers gegangen sein . Mitbewohner konnten die Streithähne trennen.

20 Minuten später habe der Angeklagte ein Taschenmesser geholt, die Zimmertür eingetreten und mindestens drei Mal auf sein Opfer eingestochen. Ein Stich traf die Hauptschlagader, der Mann verblutete. „Der Angeklagte wurde vom Opfer zum Zorn gereizt“ , sagte der Verteidiger, und er sei so zur Tat hingerissen worden.

Sein Mandat habe das Opfer nicht töten wollen. Nach den Messerstichen hat er ihm ein Handtuch auf die Brust gedrückt und einen Krankenwagen verlangt. Als die Polizei kam, habe er noch immer den Kopf des Opfers im Schoß gehalten und sich gestellt.

Der Angeklagte äußerte sich in seinem Schlusswor t erstmals in dem Prozess: „Ich schäme mich und bereue alles, was geschehen ist. Ich entschuldige mich bei den Angehörigen und beim deutschen Staat.“ Der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer hatte in einem rechtlichen Hinweis angekündigt, dass möglicherweise auch eine Verurteilung wegen Totschlags in einem minderschweren Fall in Frage komme.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.