Prozess: Weinkellerei klagt gegen Brauerei, die dem Wein Bockbierwürze zufügt

München - Glühwein verwässern? Geht gar nicht, so sieht es das Landgericht München I. in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung verbot die 17. Kammer für Handelssachen einem Brauhaus, mit Bockbierwürze versetzte weinhaltige Getränke als Glühwein anzubieten.
Der Grund: Ein zusätzlicher Wassergehalt von zwei Prozent, der über die Bockbierwürze ins Getränk gelangt. Das Gericht sah darin eine Irreführung der Verbraucher. Der Begriff Wein werde in unzulässiger Weise verwässert. Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Gericht beruft sich auf europäische Verordnung
Eine Weinkellerei hatte wegen unlauteren Wettbewerbs geklagt und Recht bekommen. Die Kammer bezog sich in ihrer Begründung auf eine europäische Verordnung. Danach dürfe Glühwein nur Wein, Süßungsmittel und Gewürz enthalten.
Die entscheidende Frage, die das Gericht von einem Experten beantworten ließ: Ist Bockbierwürze ein Gewürz? Der Önologe (Önologie ist die Wissenschaft vom Wein) meinte nein. Der in dem Wort „Bockbierwürze“ enthaltene Begriff „Würze“ sei lediglich historisch bedingt und inhaltsstofflich nicht korrekt, so der Sachverständige. Bockbierwürze sei kein Gewürz, sondern eine Flüssigkeit, die ein Gewürz enthalte. Dem schloss sich das Gericht an.
Neues Getränk hat mehr Wasser als "echter" Glühwein
Der Wassergehalt, der beim Zuführen von Bockbierwürze in die beiden weinhaltigen Getränke der Beklagten gelange, sei zu hoch, um das Produkt noch als „Glühwein“ bezeichnen zu können.
Die beklagte Brauerei suggeriere somit dem Verbraucher bei ihren Getränken vielmehr die Eigenschaften des Traditionsgetränks Glühwein, die diese tatsächlich wegen zu hohen Wassergehalts gar nicht hätten.