Polizistin hat Angst vor München - sie kämpft vor Gericht gegen ihre Entlassung

MÜNCHEN - Eine Polizeiobermeisterin (46) verweigert den Dienst in München, kam dreieinhalb Jahre nicht zur Arbeit. Der Grund: Sie hat panische Angst vor der Landeshauptstadt, weil sie angeblich schlechte Erfahrungen in der Großstadt gemacht hat. Vor einem Disziplinargericht kämpft sie gegen ihre Entlassung.
Die 19. Kammer beim Bayerischen Verwaltungsgericht musste gestern das Disziplinarverfahren ohne die angeklagte Polizeiobermeisterin Daniela H. (46, Name geändert) verhandeln. Der Grund: Sie hat Angst, nach München zu kommen. Deshalb möchte das Polizeipräsidium München die Beamtin aus dem Dienst entlassen. Nach ihrem Qualifizierenden Hauptschulabschluss arbeitete sie zunächst als Bürokauffrau, wechselte 1994 zur Polizei in den Mittleren Dienst. Ihr Einsatzort war München. Sie verdiente zuletzt 1800 Euro netto.
Daniela H. hat eine Aversion gegen München
1999 wurde sie Beamtin auf Lebenszeit – und plötzlich stiegen ihre Fehlzeiten an. Insgesamt erschien sie dreieinhalb Jahre nicht zum Dienst. Im Februar 2003 meldete sie sich polizeidienstunfähig. Verantwortlich war angeblich ihr psychischer Zustand. Ein Arzt bestätigte ihr, dass sie nicht mehr „reisefähig“ sei und ihren Heimatort Tirschenreuth (Oberpfalz) nicht mehr verlassen könne. Außerdem habe Daniela H. eine Aversion gegen München. Sie kann die Stadt nicht mehr betreten. Ansonsten würden bei ihr Panik und Angstattacken auftreten.
Im April 2005 wurde der Beamtin das Gehalt gestrichen
Der Hintergrund seien die schlechten Erfahrungen mit München. Angeblich soll sie ein Kollege 1999 vergewaltigt haben. Aufklären konnte man den Fall nicht mehr, weil Daniela H. erstmals 2006 bei einem Gutachter darüber sprach und der Kollege im Februar 2000 verstorben ist. Ab April 2005 wurde ihr das Gehalt gestrichen, sie lebt derzeit von 600 Euro. Ihr Anwalt will erreichen, dass sie den Dienst in ihrer Heimatstadt wieder aufnehmen darf. Die 77000 Seelenortschaft sei für Daniela H. überschaubar. Das Verfahren (AZ.: M 19 D 08.1432) dauert an.
th