Polizistin (35) beißt auf Schrotkugel - und klagt
München Essen ist Privatsache. Normalerweise. Das Bayerische Verwaltungsgericht hat jetzt eine wichtige Ausnahme gemacht. Bei Betriebsfeiern, die der Verbesserung des Betriebsklimas dienen und bei denen das Essen zum Feierprogramm gehört, ist ein Unfall als Dienstunfall zu bewerten.
Der Fall: Eine Dachauer Polizistin, nennen wir sie Maja C., feierte mit ihren Kollegen am 13. Dezember 2013 bei der Weihnachtsfeier ihrer Inspektion in einer Dachauer Gaststätte.
Die 35-Jährige bestellte sich ein Wildgericht. Und biss herzhaft zu. Ein folgenschwerer Fehler. Denn im Fleisch hielt sich noch der Grund für das vorzeitige Ableben des Tieres - eine Schrotkugel - verborgen. Das Duell zwischen Eisen und Zahnschmelz ging eindeutig an die Kugel. Die Frau hatte danach gleich an drei Zähnen Schäden zu beklagen.
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Die Zahnarztrechnung für die Reparatur der Zähne 27, 38 und 36: 520, 26 Euro. Dieses Geld wollte die Polizeibeamtin von ihrem Dienstherrn, dem Freistaat, erstattet bekommen.
Doch der weigerte sich. Mit dem Argument, dass essen, sei es im Dienst oder bei einer Weihnachtsfeier, „eigenwirtschaftlich“ erfolge. Sprich auf eigene Verantwortung.
Beim Bieseln gelte das ja auch: In einem ähnlichen Fall hatte dieselbe Kammer des Verwaltungsgerichts tatsächlich 2013 die Klage eines Beamten zurückgewiesen, der sich auf der Toilette verletzt hatte.
Auf beamtenrechtliche Fürsorgeleistungen müsse auch die Polizistin verzichten, erklärte das zuständige Landesamt für Finanzen und wies den Einspruch der Frau zurück. Doch die wollte nicht so einfach klein beigeben und klagte vor dem Verwaltungsgericht.
Maja C. erschien gestern nicht persönlich zu dem Gerichtstermin. Brauchte sie auch nicht. Das Gericht kam auch so zu dem Schluss, dass das Essen bei einer solchen Weihnachtsfeier durchaus „dienstlichen Charakter“ haben kann.
Denn eine solche Feier diene dazu, das Klima der Kollegen untereinander zu verbessern, begründete die Vorsitzende Richterin Rosa Schaffrath die Entscheidung der Kammer.
Die Verwaltungsrichter verdonnerten den Freistaat, den Schaden an den Polizisten-Zähnen zu bezahlen. Eine Berufung ließen sie nicht zu.
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