Am helllichten Tag: Polizisten erwischen Liebespaar beim Sex im Alten Botanischen Garten

Ein 36-Jähriger aus Innsbruck und eine 39-Jährige aus der Nähe von Freising haben sich zu einem Schäferstündchen im Alten Botanischen Garten verabredet. Als Zivilbeamte sie erwischen, ist es ganz schnell vorbei mit der Erotik unter freiem Himmel. Was dem Paar nun alles droht.
von  Ralph Hub
Im Alten Botanischen Garten rund um den Neptunbrunnen sind nach einer Allgemeinverfügung der Stadt Alkohol, Drogen und Waffen verboten.  Sex unter freiem Himmel ist nicht erwähnt, dafür gibt's  das Strafgesetzbuch.
Im Alten Botanischen Garten rund um den Neptunbrunnen sind nach einer Allgemeinverfügung der Stadt Alkohol, Drogen und Waffen verboten. Sex unter freiem Himmel ist nicht erwähnt, dafür gibt's das Strafgesetzbuch. © Imago

Das verschärfte Sicherheitskonzept von Stadt und Polizei ist offensichtlich so erfolgreich, dass nun sogar das erste Liebespaar in den Alten Botanischen Garten zurückgekehrt ist. Für ein Schäferstündchen unter freiem Himmel hatten sich ein 36-Jähriger aus Innsbruck und seine Freundin (39) aus dem Landkreis Freising am Dienstagnachmittag in dem Park in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofs getroffen.

Die beiden fühlten sich so sicher, dass sie recht schnell zur Sache kamen. Dass ihnen dabei einige zufällig vorbeikommende Passanten zusehen konnten, schien die beiden nicht sonderlich zu stören. Wohl aber zwei Zivilpolizisten, die kurz nach 14 Uhr auf ihrem Rundgang durch den Alten Botanischen Garten waren. Die Beamten sahen das Paar beim Oralsex und beendeten das öffentliche Liebesspiel umgehend. Im Einsatzprotokoll vermerkten die Polizisten später: "Einige Passanten schienen sichtlich angeekelt von den Handlungen zu sein."

München: Passanten reagieren irritiert auf das Liebespaar

Das Liebespaar scheint auch nicht besonders viel Wert auf ungestörte Zweisamkeit bei seinen Intimitäten gelegt zu haben. Denn auch die Beamten in der Einsatzzentrale im Polizeipräsidium waren dank der im Park aufgestellten Videotürme bei der Outdoor-Erotik quasi live dabei: Eine der Kameras zeichnete alles auf, was zwischen dem Mann und seiner Freundin so passiert ist. Leugnen dürfte in diesem Fall daher wenig Sinn machen.

Der 39-Jährige und die 36-Jährige wurden wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses angezeigt. Was laut Paragraf 183a StGB eine Straftat ist und daher juristisch mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr enden kann. Das Paar durfte nach der Anzeige wieder gehen. Dem 36-Jährigen aus Innsbruck droht allerdings zusätzlicher Ärger. Er lebt als registrierter Geflüchteter in Österreich und hat sich daher illegal im Freistaat Bayern aufgehalten.

Verschärfung der Allgemeinverfügung?

Alkohol, Drogen und Waffen sind schon seit einiger Zeit im Alten Botanischen Garten verboten. Das ist in der Allgemeinverfügung der Stadt München genau geregelt. Sex unter freiem Himmel wird darin nicht erwähnt. Eine Verschärfung ist aber kaum notwendig. Derartige Verstöße regeln üblicherweise die jeweiligen Paragrafen im Strafgesetzbuch.

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