Polizist wird zum Betrüger

Der Obermeister meldet seiner Versicherung den Diebstahl wertvoller Mountain-Bikes – dabei waren’s alte Räder. Der Schwindel fliegt auf. Der 41-jährige Augsburger muss seinen Dienst quittieren.
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Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".
dpa Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".

MÜNCHEN/AUGSBURG - Der Obermeister meldet seiner Versicherung den Diebstahl wertvoller Mountain-Bikes – dabei waren’s alte Räder. Der Schwindel fliegt auf. Der 41-jährige Augsburger muss seinen Dienst quittieren.

„Was hat Sie da geritten?“ Verwaltungsrichterin Birgit Walther bekam auf ihre Frage keine Antwort. Polizeiobermeister Peter K. (Name geändert) kann sich selber nicht erklären, warum er versuchte, seine Versicherung um 9000 Euro zu betrügen. Jetzt wird der 41-jährige Augsburger seinen Dienstausweis abgeben müssen.

Der Fall: Im Dezember 2007 waren dem Polizisten und seiner Freundin am Bahnhof in Neusäß die Fahrräder gestohlen worden. Alte Räder, nicht besonders wertvoll. Doch Peter K. wollte die Situation ausnutzen, um bei seiner Versicherung so richtig schön abzukassieren. Er erklärte, dass die beiden gestohlenen Räder wertvolle Mountainbikes waren – und forderte prompt 9000 Euro.

Als die Versicherung daraufhin einen Kaufnachweis verlangte, hätte Peter K. noch einen Rückzieher machen können und nichts wäre passiert. Stattdessen überredete er eine gutgläubige Kollegin, ihm einen Kaufvertrag nachträglich auszustellen.

Die „unglaubwürdige Story“ flog auf, Peter K. bekam wegen versuchten Betrugs einen Strafbefehl über 9000 Euro. Welche disziplinarischen Folgen das für ihn haben würde, machte die Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts klar: „Sie sind für den Polizeidienst nicht mehr tragbar.“ Das Dienstvergehen sei einfach zu massiv.

Auf ihren Vorschlag, selber zu kündigen, um auf dem Arbeitsmarkt bessere Chancen zu haben, wollte Peter K. dennoch nicht eingehen. Er hoffte bis zuletzt, dass es bei einer Degradierung bleibt. Auch beim Personalrat hatte man ihn in dieser Hoffnung bestärkt. Tatsächlich hatte der Vertreter des klagenden Freistaates lediglich eine Herabstufung des Polizeiobermeisters gefordert. Doch das Gericht ließ sich nicht erweichen. Peter K. muss gehen.

jot

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