Polizist wegen Zahnweh beleidigt: 800 Euro Strafe
Ein Radfahrer (58) beschimpft einen Beamten, nachdem er ein Rotlich überfahren hat – angeblich wegen Zahnschmerzen. Um welches Schimpfwort es ging.
München - Radfahrer Franz P. (58) betrachtet Verkehrszeichen nur als „Angebot“, das er leider oft ablehnt. Die Folgen: viele Strafzettel und Bußgelder von jährlich 200 Euro. Jetzt steht er wieder vor dem Münchner Amtsgericht. Der Vorwurf: Beamtenbeleidigung. Nach einem Rotlichtdelikt habe der Telefon-Verkäufer einen Polizisten als „Arschloch“ beschimpft.
2. März, um genau 12.08 Uhr: Franz P. radelt die Ludwigstraße Richtung Odeonsplatz entlang: „Ich hatte wahnsinnige Zahnschmerzen und musste schnell zu meinem Arzt am Marienplatz.“ Als die Ampel in Höhe Theresienstraße auf Rot schaltet, tritt Franz P. feste in die Pedale. Plötzlich bremsen ihn zwei radelnde Zivilbeamte aus.
Den weiteren Verlauf schildert der Angeklagte so: „Ich habe denen meinen Personalausweis gegeben. Dann fragt einer mich nach meiner Wohnadresse, die auf dem Ausweis steht. Ich musste sinnlose Fragen beantworten, obwohl ich gesagt habe, dass ich dringend zum Zahnarzt muss.“
Dann explodiert Franz P.: „Ich habe gesagt: ,Mensch, leck mich doch am Arsch’ und nicht, wie es fälschlicherweise in der Anklage heißt: ,Kannst mich am Arsch lecken, du Arschloch’.“ Der Amtsrichter: „Egal, das ist auch eine Beleidigung.“
Dann sinniert der Angeklagte über die vielen Ampeln in der Stadt, die „völlig überflüssig“ seien: „Die Ampel am Siegestor an der Schackstraße! Da fahren alle bei Rot drüber! Absurd ist das! Die Polizei schikaniert uns da. Denen geht es nicht um die Verkehrssicherheit, sondern nur ums Abkassieren. Im Laufe der Jahre stauen sich bei mir Aggressionen auf.“
Jahr für Jahr werde er regelrecht von der Polizei terrorisiert: „Wer da noch ruhig bleiben kann, der soll es bitte sagen.“ In seinem Schlusswort spricht P. von Amtsmissbrauch: „Was der Polizist gemacht hat, ist Körperverletzung, weil er mich vom Zahnarzt abgehalten hat.“ Für den Richter ist die Beleidigung wichtiger. Urteil: 800 Euro Strafe.
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