Polizist geht während der Dienstzeit shoppen und wird verurteilt

Betrug in sieben Fällen: So lautete das Urteil des Amtsgerichts über einen Münchner Polizisten. Er war während der Dienstzeit zum Shopping gegangen.
John Schneider |
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Fühlt sich vom Gericht ungerecht behandelt: Polizist Kurt P. nach dem Urteil.
jot Fühlt sich vom Gericht ungerecht behandelt: Polizist Kurt P. nach dem Urteil.

München „Sie haben ihre Dienstzeit für Privatdinge genutzt.“ Zu dieser Überzeugung kam die Amtsrichterin im Fall des Polizisten Kurt P. (53, Name geändert). Das sei Betrug. Die Strafe: 90 Tagessätze á 80 Euro, also 7200 Euro.

„Ich werde Berufung einlegen“, kommentierte Kurt P. das Urteil. Der 53-jährige Münchner, der seit 1978 als Polizist arbeitet, fühlt sich vom Gericht ungerecht behandelt. Und von seinen Kollegen gemobbt. Er wäre nicht der erste, den sein Vorgesetzter rausgeekelt habe, erklärte er gestern.

Tatsächlich war er in einem „Kritik-Gespräch“, so die Richterin, von seinem Vorgesetzten gewarnt worden. Doch Kurt P. habe auch danach sein Verhalten nicht geändert. So habe er mehr Dienstsport betrieben als erlaubt ist. Und dies ohne seine Vorgesetzten darüber zu informieren.

Das eigene Fehlverhalten könne Kurt P. auch nicht mit den Verfehlungen anderer entschuldigen. Klar, gehen Polizisten auf Streife mal einkaufen, so die Richterin. Aber Kurt P. habe es übertrieben. Um eine Druckerpatrone für ein Faxgerät der Dienststelle und eine Wärmflasche zu kaufen, sei er mindestens eine Stunde lang unterwegs gewesen.

Außerdem habe ihn sein Chef erwischt, wie er während der Dienstzeit nach Hause gefahren sei. Der Vorgesetzte wollte dem Gerücht nachgehen, dass Kurt P. nur halbe Tage arbeite, aber volle Tage abrechne.

 

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