Polizist bedroht Arzthelferin mit Würgeschlange

Ein Polizist hat eine Arzthelferin mit einer Würgeschlange bedroht damit sie ihm eine Krankmeldung ausstellt. Er beleidigt Kollegen, stiehlt und weigert sich zum Polizeiarzt zu gehen. Jetzt soll er sein Ruhegehalt verlieren.
von  John Schneider

Ein Polizist hat eine Arzthelferin mit einer Würgeschlange bedroht damit sie ihm eine Krankmeldung ausstellt. Er beleidigt Kollegen, stiehlt und weigert sich zum Polizeiarzt zu gehen. Jetzt soll er sein Ruhegehalt verlieren.

MÜNCHEN Boa Constrictor und Königspython würgen ihre Opfer zu Tode. Kein Wunder, dass der Anblick solcher Reptilien Ängste auslöst. Eine Arzthelferin fühlte sich jedenfalls stark unter Druck gesetzt, als plötzlich ein Polizist mit einer Würgeschlange vor ihr in der Praxis stand und ein Attest verlangte.
Sie zeigte Peter R. (Name geändert) wegen Nötigung an. Erst als dieser ein Schmerzensgeld zahlte, soll die Frau die Anzeige zurück genommen haben. Nur eine von vielen Verfehlungen und Dienstverletzungen, die dem Münchner Polizeihauptsekretär im Ruhestand vorgeworfen werden.

Der 46-Jährige hatte im Supermarkt sechs Pakete Erdnüsse gestohlen, den Dienstcomputer nutzte er für private E-Mails. Auch sexistische und Porno-Dateien fanden sich auf seiner Festplatte. Mit den Dienstvorschriften nahm er es ebenfalls nicht so genau. Urlaube verlängerte er einfach per Telefonanruf – und arbeitete ohne Genehmigung in einem Nebenjob.
Für die Beleidigung eines Kollegen, musste er sogar einen Strafbefehl akzeptieren. Er hatte den Polizisten auf offener Straße „Kanacke” genannt.
Peter R. wurde zunächst in den Innendienst, später in den Ruhestand versetzt. Doch das reicht dem Freistaat als Dienstherr nicht mehr. Er klagte nun auch noch auf Aberkennung des Ruhegehalts von knapp 2000 Euro im Monat. Zu dem Termin vor dem Verwaltungsgericht ist Peter R. gestern erst gar nicht erschienen.

So blieb offen, warum sich der Mann nicht an Weisungen hielt. Statt sich vom Polizeiarzt untersuchen zu lassen, legte er privatärztliche Atteste für seine Dienstunfähigkeit vor. Wenn er doch zum Polizeiarzt ging, weigerte er sich, Labor- oder haartechnische Analysen vornehmen zu lassen.
Zum Polizeiarzt zu gehen, sei aber eine „Kernpflicht” des Beamten, so die Richterin. Diese Pflicht habe er in drei Fällen verletzt. Zudem habe er sich in weiteren drei Fällen vom Polizeiarzt nicht untersuchen lassen. Auch dies sei eine „heftige Pflichtverletzung”. Wie es um seine Persönlichkeit bestellt sei, hätten unter anderem die Nötigung der Arzthelferin und der Erdnuss-Diebstahl gezeigt.
Die Kammer gab der Klage statt. Peter R. würde demnach sein Ruhegehalt verlieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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