Polizeikontrolle deckt auf: Jeder zweite Münchner Radler fährt bei Rot – jeder dritte ist Geisterradler

Bei einer groß angelegten Schwerpunktkontrolle in München stellt die Polizei gravierende Verstöße von Radlern und E-Scooter-Fahrern fest: Jeder zweite fuhr bei Rot, viele als Geisterradler, dazu Handy am Lenker und frisierte Fahrzeuge.
Irene Kleber |
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Rund 300 Radlerinnen und Radler kontrollierte die Polizei am Donnerstag in München (Symbolfoto).
Rund 300 Radlerinnen und Radler kontrollierte die Polizei am Donnerstag in München (Symbolfoto). © Arne Dedert

Münchens Radlerinnen und Radler sind alles andere als vorbildlich unterwegs. Mehr als jeder und jede zweite ist während einer Großkontrolle am Donnerstag (16.7.) bei Rot über eine Ampel gefahren, fast jeder Dritte war als Geisterradler auf der falschen Straßenseite unterwegs.

Die Polizeiinspektionen 21 (Au) und 22 (Bogenhausen) hatten von 7 bis 13 Uhr an Berg-am-Laim-, Ampfinger-, Rosenheimer Straße und Umgebung eine Schwerpunktkontrolle durchgeführt und dabei knapp 300 Radlerinnen und Radler kontrolliert

Rote Ampel, Handynutzung und frisierte Räder

Die Bilanz an festgestellten Ordnungswidrigkeiten laut Polizei: 164 Personen wurden erwischt, wie sie mit dem Radl bei Rot über eine Ampel fuhren – also mehr als jede zweite (dafür droht ein Bußgeld von 60 bis 100 Euro). 66 waren als "Geisterfahrer" auf der falschen Straßenseite unterwegs (Bußgeld 20 Euro). Zehn von ihnen nutzten während der Fahrt verbotenerweise ihr Handy (55 Euro). Und ein Gefährt, ein Pedelec, das nur 25 km/h fahren darf, fanden die Beamten "manipuliert", also frisiert vor, es fuhr schneller als erlaubt. "Es wurde durch eine App gesteuert", erklärt eine Polizeisprecherin. E-Bikes tunen kann richtig teuer werden, heißt es bei der Polizei, "das kann sogar ein Straftatbestand sein."

E-Scooter massiv getuned

Aber auch E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer sind kontrolliert worden. Hier wurden vier erwischt, wie sie eine rote Ampel missachteten. Ein E-Scooter war nicht versichert. Einer war so frisiert, dass er die Geschwindigkeit eines 125-er Kleinkraftrads erreichte, für das ein Führerschein der Klasse A1 erforderlich ist. Diesen hat der Fahrer laut Polizei nicht vorweisen können.

Auch Autofahrer angezeigt

Aber auch Autofahrerinnen und Autofahrer sind bei der Schwerpunktaktion der Polizei kontrolliert worden. Zwei hielten oder fuhren unerlaubt auf Radwegen oder Radfahrstreifen. Weitere fielen wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz auf. Auch sie bekommen eine Anzeige.

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