Polizei warnt zur Freinacht: "Brauchtum ja, Straftaten nein!"
MÜNCHEN - Rasierschaum auf Autos und Eier gegen Hauswände - Die Polizei warnt: Wer es in der Freinacht zu wild treibt, der wird strafrechtlich verfolgt.
Als Freinacht bezeichnet man die Nacht vom 30. April auf den 1. Mai. Die auch als Walpurgnisnacht bekannte Zeit wird insbesondere von Jugendlichen dazu benutzt, um in Gruppen nach Beginn der Dunkelheit loszuziehen. Dabei ist bekannt, dass allerlei „Unsinn“ veranstaltet wird.
Im letzten Jahr wurde die Münchner Polizei 167 Mal zu sogenannten „Freinachtseinsätzen“ gerufen. 23 Mal musste die Polizei Anzeigen wegen Sachbeschädigungen aufnehmen. Dabei wurden insbesondere Eier gegen Hauswände geworfen sowie Rasierschaum auf Fahrzeuge gesprüht. Die Münchner Polizei appelliert auch dieses Jahr wieder an die Jugendlichen der Stadt: „ Brauchtum ja – Straftaten nein!“
- Themen:
- Polizei