Planfeststellungsbeschluss einsehbar

München - Damit gilt der Planfeststellungsbeschluss als förmlich bekannt gegeben und gegenüber den Betroffenen und Einwendungsführern am 4. Oktober als zugestellt, wie die Regierung von Oberbayern am Dienstag in München mitteilte.
Nach dem 4. Oktober beginnen den Angaben zufolge die Fristen für Klagen gegen das Projekt. Potenzielle Kläger hätten dann einen Monat Zeit, den Planfeststellungsbeschluss gerichtlich anzugreifen. Mit dem eine Milliarde Euro teuren Ausbau des Flughafens mit einer dritten Start- und Landebahn soll die Kapazität von 90 auf 120 Starts und Landungen pro Stunde erweitert werden
Der 20 Ordner umfassende Planfeststellungsbeschluss soll vom 19. September an in zahlreichen Gemeinden in den Landkreisen Freising, Erding, München, Dachau, Ebersberg und Landshut ausgelegt werden. Bereits am 26. Juli wurde das Dokument der Flughafen München GmbH ausgehändigt und ist seither im Internet abrufbar.