Plädoyer: 12 Jahre und 9 Jahre Haft für die U-Bahnschläger
Zum ersten Mal zeigte einer der U-Bahnschläger Gefühle: Serkan A. (21) weinte und schluchzte. Denn Staatsanwalt Laurent Lafleur forderte am Montag vor der Münchner Jugendkammer harte Strafen:
MÜNCHEN Das Plädoyer des Staatsanwalts Laurent Lafleur: Zwölf Jahre Haft für den Türken Serkan A. und neun Jahre Jugendstrafe für den Griechen Spyridon L. (18) - dieser verzog keine Miene.
Laufleur sagte, dass die Tat aufgrund ihrer Brutalität ihm „immer noch den Atem raubt.“ Die beiden angetrunkenen Spezln hatten am 20. Dezember 2007, gegen 22.06 Uhr, den pensionierten Schuldirektor Bruno N. (76) in der U-Bahn-Station Arabellapark niedergeschlagen und mit Fußtritten gegen den Kopf traktiert. Der Grund: Das Opfer hatte es gewagt, die beiden auf das Rauchverbot in der U-Bahn hinzuweisen.
„Beide bestreiten den Tötungsvorsatz. Aber meine Herren Angeklagten, was wollten sie dann?“, fragte Staatsanwalt Lafleur. Mit 13 Faust und Fußtritten hatten sie den alten Mann bewusstlos geprügelt: „Was bitte wollten Sie, wenn ihn nicht zu töten?“ Auch die Volltrunkenheit der Angeklagten zur Tatzeit nahm ihnen der Staatsanwalt nicht ab. Zeugen hätte dies nicht bestätigt. Auch das Überwachungsvideo aus dem U-Bahnhof, auf dem die Tat festgehalten wurde, zeigt: „Dass sie hervorragende Koordinationsfertigkeiten hatten.“
Für den heranwachsenden Serkan A. hielt der Staatsanwalt das erwachsenen Strafrecht für angebracht. Das heißt: Er kann nicht wie im Jugendstrafrecht mit einer Höchststrafe von zehn Jahren rechnen. Der Staatsanwalt stützte sich dabei auf die Aussagen des Psychologen Dr. Günter Lauber und Psychiaters Dr. Franz-Joseph Freisleder. Serkan habe „festgefahrene Neigungen zu delinquenten Handlungen“ und ein „Nachreifeprozess“ sei in seinem Fall kaum möglich „Da sprechen mehr Argumente dagegen als dafür“, betonte Freisleder. Lauber stellte bei Serkan A., der bereits als Kind sozial auffällig war, einen sehr niedrigen IQ von 67 fest.
Spyridon L. hat ein IQ von 98, war zur Tatzeit 17 Jahre (da gilt Jugendstrafrecht) und bei ihm trat die Entwicklungsstörung erst ein, als er mit elf Jahren nach Deutschland kam. Seine Sprachschwierigkeiten und Misserfolge in der Schule lösten bei ihm ein Alkohol- und Drogenproblem aus. Beide haben eine ungebremste Neigung zur ungehemmter Aggression, seien impulsiv und ichbezogen.
Die Verteidiger forderten für beide Angeklagten das Jugendstrafrecht, plädierten auf gefährliche Körperverletzung. Für Serkan A. wurden vier Jahre Haft gefordert. Anwalt Wolfgang Kreuzer stellte es ins Ermessen des Gerichts, betonte aber: „Lange Haftstrafen können bei Jugendlichen genau das Gegenteil bewirken.“ Außerdem droht ihnen nach der Haftverbüßung die Abschiebung in ihre Heimatländer.
Torsten Huber/John Schneider
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